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Staufener Missbrauchsfall: Revision bringt wenig Änderung

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09. Dezember 2019

©Archivfoto: Mittelbadische Presse

Neues Urteil nach dem Staufener Missbrauchsfall: Ein Bundeswehrsoldat hat in einem Revisionsprozess vor dem Freiburger Landgericht siebeneinhalb Jahre Gefängnis bekommen – im ersten Prozess letzten Mai waren es acht Jahre.

Wie letztes Mal auch, wird weiter keine Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Staatsanwalt hatte Revision eingelegt, weil er den Mann auch nach der Haft weggesperrt sehen wollte.

Zweimal vergewaltigt

Der Angeklagte hatte gegen das Strafmaß Rechtsmittel eingelegt. Der BGH hatte Teile des Urteils dann kassiert. Der heute 51-Jährige hatte den Staufener Jungen zweimal vergewaltigt und der Mutter und ihrem Freund dafür Geld gezahlt. Sie wurden, wie sechs weitere Freier schon verurteilt

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