Prozess-Urteil

Unfallflucht in Gaggenau: Zweieinhalb Jahre Haft für 48-Jährigen

dpa/lsw
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17. Mai 2019
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Teddybären, Kerzen und Blumen liegen an der Unfallstelle in der Goethestraße. ©Archivfoto: Benedikt Spether

Weil er eine Frau und ihren kleinen Enkelsohn in Gaggenau totfuhr und danach Fahrerflucht beging, ist ein 48 Jahre alter Mann am Freitag zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden.

Die Kammer des Amtsgerichts Rastatt befand ihn am Freitag unter anderem der fahrlässigen Tötung für schuldig und verurteilte ihn zudem wegen Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer. Das Gericht ging mit dem Strafmaß zwei Monate über der Forderung der Anklagebehörde hinaus.

Der Angeklagte habe die 54 Jahre alte Frau und das sieben Monate alte Baby in Gaggenau bei Baden-Baden betrunken überfahren - ohne sich anschließend um die lebensgefährlich verletzten Opfer zu kümmern. Die beiden waren auf dem Gehweg unterwegs gewesen, wo die Oma das im Kinderwagen liegende Baby spazieren fuhr. Er bereue die Tat, könne sie aber leider nicht rückgängig machen, hatte der 48-Jährige zum Schluss des Prozesses gesagt. 

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Angeklagter bestritt Erinnerung an Unfall

Oma und Enkel waren nicht mehr zu retten. Die Frau starb unmittelbar nach dem fatalen Zusammenstoß im Juli vergangenen Jahres; der kleine Junge wenig später in einer Klinik. Der Angeklagte hatte bereits zum Prozessauftakt die Geschehnisse im Wesentlichen eingeräumt; die Erinnerung an den Unfall selbst aber bis zuletzt bestritten.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Morgen zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert; der Verteidiger hatte an die Kammer appelliert, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

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