Vergewaltiger einer Camperin aus Freiburg erneut vor Gericht
Wegen der Vergewaltigung einer Camperin aus Freiburg hat das Bonner Landgericht den Täter zu langer Haft verurteilt. Doch der Mann ist dagegen in Revision gegangen. Jetzt muss das Gericht in einem neuen Prozess prüfen, ob er bei der Tat vermindert schuldfähig war.
Mehr als ein Jahr nach der Vergewaltigung einer jungen Camperin aus Freiburg beschäftigt die Tat erneut das Landgericht in Bonn. In dem Prozess am Dienstag (9.00 Uhr) geht es um das Strafmaß für den bereits verurteilten Täter. Die Richter müssen entscheiden, ob der 32-Jährige bei der Tat im April 2017 vermindert schuldfähig war. Falls ja, könnte seine Strafe reduziert werden.
Das Landgericht hatte den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana im vergangenen Oktober wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dem Urteil zufolge hatte er im April 2017 ein junges Paar aus Freiburg beim Campen in der Siegaue - einem Naturschutzgebiet bei Bonn - überfallen. Er schlitzte nachts das Zelt der beiden mit einer Astsäge auf und verlangte zunächst Geld. Dann zwang er die Studentin, das Zelt zu verlassen und vergewaltigte sie. Die Polizei fahndete bundesweit mit einem Phantombild nach dem Täter. Wenige Tage später wurde der Ghanaer nach dem Hinweis eines Passanten festgenommen. DNA-Spuren überführten ihn eindeutig.
Angeklagter verhöhnte das Opfer
Der Richter sagte damals in der Urteilsbegründung, das Paar habe eine Horrornacht erlebt. Im Prozess bestritt der Angeklagte allerdings die Tat. Sein Verhalten im Gerichtssaal löste zusätzliche Empörung aus - unter anderem verhöhnte er das Opfer als «Prostituierte». Gegen das Urteil legte er Revision ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf. Nach Ansicht der obersten Strafrichter hatte das Landgericht außer Acht gelassen, dass der Angeklagte vermindert schuldfähig sein könnte. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts dieser Frage nachgehen und über die Höhe der Strafe neu entscheiden. Dass der 32-Jährige die Tat begangen hat, steht aber auch für den BGH zweifellos fest. Es geht allein um das Strafmaß.
Das Bonner Landgericht hat nach Angaben eines Sprechers eine neue Gutachterin beauftragt, die den Angeklagten psychologisch untersucht hat. Das Urteil soll spätestens am 5. Oktober fallen.