Coronavirus in Deutschland

Welche neuen Corona-Beschlüsse jetzt greifen

Christopher Ziedler
Lesezeit 5 Minuten
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05. Januar 2021
Ernste Miene zur ernsten Lage: Kanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder haben der Öffentlichkeit am Dienstag „einschneidende“ Corona-Beschlüsse präsentiert.

Ernste Miene zur ernsten Lage: Kanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder haben der Öffentlichkeit am Dienstag „einschneidende“ Corona-Beschlüsse präsentiert. ©Foto: AFP/Michael Kappeler

Bund und Länder haben im Kampf gegen die Pandemie deutlich härtere Maßnahmen vereinbart, als das im Vorfeld erwartet worden war. In einem Punkt möchte Baden-Württemberg ausscheren.

Berlin - Im Vorfeld ihres ersten Corona-Gipfels im Jahr 2021 haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder ausführlich beraten lassen. Am frühen Montagabend trafen sie sich virtuell unter anderem mit dem Berliner Virologen Christian Drosten und Lothar Wieler, dem Chef des Robert-Koch-Instituts. Die teils überraschend harten Beschlüsse vom Dienstagabend sind neben der unklaren Infektionslage in Deutschland in erster Linie auf die eindringlichen Warnungen der Experten vor der in Großbritannien bereits grassierenden Virusmutation zurückzuführen.

Restaurants, Theater und Geschäfte bleiben länger zu

Die allgemeine Schließung der Gastronomie, des Einzelhandels und der Kultureinrichtungen wird bis Monatsende verlängert. Die Bürger werden im Beschlusstext dringend gebeten, „auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben“. Der 31. Januar ist aber ausdrücklich nicht als definitives Enddatum des Shutdowns genannt – hier haben Merkel und die Ministerpräsidenten aus den Erfahrungen im November gelernt, als die falsche Hoffnung auf einen vergleichsweise normalen Dezember geweckt wurde. Dass „am 1. Februar alles vorbei“ sei, hält Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dementsprechend nicht für wahrscheinlich.

Noch stärkere Kontaktbeschränkungen

Neu im Katalog der Corona-Maßnahmen ist eine weitere Verschärfung bei der zulässigen Obergrenze für private Zusammenkünfte. So darf man sich, ob mit oder ohne Angehörigen des eigenen Hausstands, demnächst nur noch mit einer weiteren Person treffen. Diese Regelung muss nun noch in die Verordnungen der Bundesländer übernommen werden – in Baden-Württemberg soll sie vom 11. Januar an greifen. „Oma und Opa dürfen nicht gleichzeitig zu Besuch kommen“, kritisierte FDP-Chef Christian Lindner unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses.

Begrenzter Aktionsradius um besondere Corona-Hotspots

Auf die Menschen, die in Landkreisen mit wöchentlich mehr als 200 Neuansteckungen pro 100000 Einwohnern leben, kommt eine drastische Einschränkung zu. Ihr Bewegungsradius wird auf 15 Kilometer um die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der sie wohnen, beschränkt. Das gilt nicht, wenn ein triftiger Grund vorliegt, etwa beruflicher Natur oder weil ein Familienmitglied Hilfe braucht. „Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar“, heißt es dagegen im Beschluss von Bund und Ländern. Dies ist eine Reaktion auf den jüngsten Ansturm auf mehrere Wintersportorte, als viele Personen dicht gedrängt miteinander in Kontakt kamen. „Das“, sagte Kanzlerin Merkel am Dienstagabend, „muss verhindert werden.“ In Sachsen gab es eine solche Regelung bisher schon, in anderen EU-Staaten war der Bewegungsradius teilweise schon deutlich stärker eingeschränkt. Für die Linkspartei rügte Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte den Beschluss dennoch scharf: „Es ist nicht akzeptabel, dass solch extreme Grundrechtseingriffe ohne Beteiligung der Parlamente in der Kungelrunde von Kanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossen werden.“

Schulen und Kitas bleiben vorerst zu

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Bund und Länder betonen zwar unisono, dass der Betrieb von Kitas und Schulen „höchste Bedeutung“ habe und die ausgesetzte Präsenzpflicht in den Klassenzimmern „negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen“ hätten. Sie sehen sich aber angesichts der Situation in den Krankenhäusern noch nicht in der Lage, die Einrichtungen wieder zu öffnen. Deshalb wird der entsprechende Beschluss vom 13. Dezember ebenfalls bis Ende Januar verlängert, der nur Ausnahmen für Abschlussklassen vorsieht. Für Baden-Württemberg bedeutet dies nach Ende der Weihnachtsferien, dass an Grundschulen vorerst mit Materialien gearbeitet und an weiterführenden Schulen Onlineunterricht stattfindet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte am Dienstagabend an, dass die Landesregierung eine Wiedereröffnung der Kitas und Grundschulen am 18. Januar anstrebt, sollte es die Infektionslage bis dahin zulassen – dies soll in der kommenden Woche entschieden werden. Nach Ansicht des Staatsministeriums wäre diese Ausnahme von den Bund-Länder-Beschlüssen gedeckt, weil in dem Ursprungsbeschluss vom Dezember die Rede davon ist, dass Schulen „grundsätzlich geschlossen“ bleiben sollen.

Mehr Betreuungstage mit Lohnausgleich

Wer keine Notbetreuung für seine Kinder erhält, kann auf eine gesetzliche Neuregelung des Bundes zurückgreifen. So soll zeitnah beschlossen werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil gewährt wird – bei Alleinerziehenden werden es 20 zusätzliche Tage sein. Der Lohnausgleich in diesen Fällen liegt bei 70 Prozent.

Neues Personal für Alten- und Pflegeheime

Bundeskanzlerin Merkel musste am Dienstag einräumen, dass die schon länger geltende Teststrategie für die Alten- und Pflegeheime bisher kein Erfolg war und es dort weiter zu zahlreichen tödlichen Corona-Ausbrüchen gekommen ist. Verpflichtende Schnelltests mehrmals pro Woche für das Pflegepersonal wie für Besucher sollten das eigentlich verhindern, doch „vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen“, wie es im Bund-Länder-Text heißt. Nun wird eine Kampagne gestartet um Freiwillige für diese Aufgabe zu gewinnen. Hilfsorganisationen werden die entsprechenden Schulungen übernehmen, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Bundesagentur für Arbeit sind ebenfalls mit im Boot.

Zusätzliche Testpflicht bei der Einreise

Die Bundespolizei wird angewiesen, Einreisen aus Ländern, in denen die mutierte Virusvariante aufgetreten ist, verstärkt zu kontrollieren. Hinzu tritt die sogenannte Zwei-Test-Strategie: Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss zwingend einen Corona-Test machen lassen. Die bisherige Anforderung, sich nach der Ankunft in eine zehntägige Quarantäne zu begeben, die frühestens am fünften Tag bei Vorliegen eines negativen Tests beendet werden kann, bleibt bestehen.

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