Berlin

Wem gehört die Busspur? Scheuers Pläne für die Straßen

dpa
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15. August 2019
Ein Auto fährt auf einer Busspur.

Ein Auto fährt auf einer Busspur. ©dpa - Maurizio Gambarini

Wenn sich die Blechlawine nach Feierabend durch die Stadt schiebt, schielt manch ein Autofahrer sehnsüchtig auf die Busspur nebenan. Hin und wieder ein Bus oder Taxi, einige Fahrräder - da käme man schneller nach Hause.

Geht es nach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, dürfen Pkw künftig auf die zusätzliche Fahrspur ausweichen, wenn drei Leute oder mehr drin sitzen und die Städte das so wollen. Das Ziel: «Wir wollen Fahrgemeinschaften besserstellen - für mehr klimafreundliche Mobilität», sagt der CSU-Politiker. Denn meist sitzen der Fahrer oder die Fahrerin allein im Auto. Auch für die neuen Elektro-Tretroller sollen Busspuren freigegeben werden können.

Scheuer schlägt diese und viele weitere Änderungen der Straßenverkehrsordnung vor. Fahrradfahrer sollen schneller und sicherer durch die Stadt kommen. Hohe Strafen sollen dafür sorgen, dass Rettungsgassen frei bleiben - gerade erst hat ein Autofahrer in Dortmund für Aufregung gesorgt, der die Gasse für Rettungsfahrzeuge zum Wenden nutzte und in die Gegenrichtung davonfuhr.

Während sich in Sachen Rettungsgassen die meisten einig sein dürften, erntet der Vorschlag zu Busspuren viel Kritik. Die seien «dafür da, den Busverkehr pünktlicher und zuverlässiger zu machen» - so sieht es der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, Oliver Wolff. Räder und Taxen bremsten schon jetzt Busse aus. Der Deutsche Städtetag lehnt den Vorstoß gar als «lebensfremd» ab. «Da ist kein Platz für zusätzliche Pkws», sagt Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Die notwendigen Kontrollen, wie viele Leute im Auto sitzen, dürften ein «ziemlich fruchtloses Unterfangen» werden.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer forderte, statt Pkw mit drei Insassen besser «Busse mit 30 und oftmals noch weit mehr Fahrgästen» zu stärken. Der ADAC hält es zumindest für fraglich, ob so der Pkw-Verkehr spürbar reduziert werden kann.

Ein Blick nach Düsseldorf könnte lohnen: Dort gibt es schon eine mehrere Hundert Meter lange Umweltspur, auf der neben Bussen, Taxis, Fahrrädern und Elektroautos seit einem Monat auch Fahrgemeinschaften unterwegs sein dürfen. Auf dem Schild ist ein Auto mit einem Fahrer und dem Schriftzug «3+» zu sehen. Wissenschaftler sollen auswerten, wie es läuft. Scheuer möchte nun ein Schild einführen, das drei Menschen in einem Auto zeigt.

 

Seine anderen Pläne im Überblick:

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RETTUNGSGASSE: Wer keinen Platz macht für Rettungswagen und Polizei, macht sich schon jetzt strafbar. Künftig soll es genau so verfolgt und geahndet werden können, wenn jemand unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, etwa um den Stau nach einem Unfall zu umgehen. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in «Flensburg», also im Fahreignungsregister.

PARKEN: Die Bußgelder fürs Parken in der zweiten Reihe, auf Geh- und Radwegen sollen steigen. Statt 15 Euro drohen bis zu 100 Euro Strafe. Das soll auch fürs Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer gelten - also auf Radwegen, die mit gestrichelter weißer Linie auf die Straße aufgemalt sind. Bisher durften Autos dort noch drei Minuten halten. Vor Kreuzungen und Einmündungen soll künftig bis zu acht Meter Parkverbot gelten, wenn es einen Radweg gibt, um die Sicht zu verbessern. Für Lastenräder und Car-Sharing-Autos und Elektroautos soll es gesonderte Parkflächen mit eigenen Schildern geben können.

FAHRRADZONEN: Es gibt schon Fahrradstraßen, künftig soll es ganze Zonen geben. Dort gilt generell Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektro-Tretroller sollen dort künftig fahren dürfen.

SCHUTZ FÜR RADFAHRER: Bisher müssen Autofahrer «ausreichenden» Abstand halten, wenn sie Radfahrer überholen. Künftig sollen konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts vorgeschrieben sein. Lkw über 3,5 Tonnen sollen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren dürfen, höchstens 11 Kilometer pro Stunde - denn diese Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich. An engen oder gefährlichen Stellen soll ein Schild verbieten können, dass Autos und Lkw einspurige Fahrzeuge, also auch Fahrräder, überholen.

GRÜNPFEIL FÜR RADFAHRER: Ein grüner Pfeil an Ampeln erlaubt das Rechtsabbiegen, wenn die Ampel rot leuchtet - wenn man erst anhält und niemanden gefährdet. Künftig soll es einen gesonderten Grünpfeil geben, der nur für Radfahrer gilt.

NOTBREMSASSISTENT: Wer ein Hilfssystem fürs Bremsen bei Gefahr hat, soll das nicht mehr abschalten dürfen, wenn er schneller als 30 Kilometer pro Stunde fährt. Es drohen bis zu 100 Euro Strafe.
Wie es weitergeht: Scheuers Vorschläge werden nun zwischen den Bundesministerien abgestimmt, dann können Fachverbände und Länder dazu Stellung nehmen. Die Länder müssen an Bord sein, denn der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen. Gut möglich also, dass es nicht ganz so kommt, wie es der Verkehrsminister plant.

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