Ist das erlaubt?

Wespen und Hornissen einsaugen

Lukas Böhl
Lesezeit 3 Minuten
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19. April 2024
Es musst nicht gleich der Staubsauger sein.

Es musst nicht gleich der Staubsauger sein. ©Foto: vagonik / shutterstock.com

Viele greifen beim Besuch von Wespen und Hornissen direkt zum Staubsauger. Allerdings stehen die Insekten unter Artenschutz.

Wild lebende Tiere stehen in Deutschland grundsätzlich unter allgemeinem Artenschutz. Das bedeutet, dass sie nicht mutwillig beunruhigt, gefangen oder getötet werden dürfen.

Einige Wespenarten sowie Hornissen sind jedoch besonders geschützt, schreibt der NABU. Für sie gelten noch strengere Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote.

Einsaugen rechtlich nicht erlaubt

Da man die Wespen und Hornissen durch das Einsaugen mit dem Staubsauger sehr wahrscheinlich tötet oder zumindest schwer verletzt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit.

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für besonders geschützte Tierarten Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vor, welche bei einem einzigen Insekt in der Realität aber eher im zweistelligen Bereich liegen.

Oft bleibt es aber auch bei einer Verwarnung. Vorausgesetzt, der Täter kann überhaupt gefasst werden. Immerhin ist es bei einem Delikt wie diesem so gut wie unmöglich, die Tat zu beobachten oder zu beweisen.

Wespen sind aber auch ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems. So teilt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) mit, dass die Insekten wichtige Pflanzenbestäuber sind.

Zudem seien sie Schädlingsbekämpfer, da auf ihrem Speiseplan zum Beispiel Blattläuse, Motten und Mücken stehen. Auch wenn sie einzeln betrachtet lästig sind, tragen sie ihren Teil zum Erhalt der Natur bei.

Passend dazu: Was hilft gegen Mücken?

Besser nicht einsaugen

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Sollte sich eine Wespe oder Hornisse in die Wohnung verirrt haben, kann man statt des Staubsaugers zu anderen Methoden greifen, um sie loszuwerden.

Man könnte zum Beispiel einen Insektenfänger (Auf Amazon bestellen / ANZEIGE) verwenden, um die Tierchen lebendig zu fangen und sie danach draußen wieder freizulassen.

Bei Nestern am Haus kann man sich an die zuständige Naturschutzbehörde oder an lokale Naturschutzorganisationen wenden, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Weitere Tipps zum Umgang mit Wespen finden Sie unserem Video:

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Fazit

Das Einsaugen von Wespen und Hornissen ist eine brutale Art, die Insekten einzufangen, die sie oft nicht überleben.

Selbst wenn sie unbeschadet im Auffangbehälter landen, können sie aufgrund von Hygieneklappen und anderen Verschlüssen meist nicht wieder herauskrabbeln und verenden.

Da Wespen und Hornissen unter allgemeinem oder sogar besonderem Artenschutz stehen, sollte man sie besser mit einem Spinnenfänger einfangen und wieder freilassen.

Am Kaffeetisch soll es nach Angaben des NABU helfen, eine Schale mit Zuckerwasser als Ablenkung aufzustellen.

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