Pflegestufen

Wie viel Geld gibt es 2023?

Jörg Nauke
Lesezeit 4 Minuten
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05. Dezember 2022
Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Der finanzielle Ausgleich dafür wird auch im kommenden Jahr nicht erhöht.

Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut. Der finanzielle Ausgleich dafür wird auch im kommenden Jahr nicht erhöht. ©Foto: dpa/Patrick Seeger

Die Inflation frisst das als Anerkennung für Angehörige und Freunde gedachte Pflegegeld auf. Eine Erhöhung ist aber auch im nächsten Jahr nicht vorgesehen.

Menschen, die sich zu Hause von Angehörigen oder Bekannten pflegen lassen, müssen trotz hoher Inflation, steigender Löhne und dem Hinweis im Koalitionsvertrag auf eine fünfprozentige Dynamisierung ab 2022 weiter auf eine Erhöhung des Pflegegeldes warten. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums teilte auf Anfrage mit, die Beträge von Pflegesachleistungen und das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen werden zum Jahresbeginn 2023 nicht erhöht. Immerhin wurden die ambulanten Pflegesachleistungen, also die Leistungen für den ambulanten Pflegedienst ab Januar 2022 um die angekündigten fünf Prozent erhöht und auch bei der vollstationären Pflege gab es ab 2022 Leistungsverbesserungen, die aber unter den zunächst geplanten Erhöhungen lagen.

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP sieht „verschiedene Leistungsverbesserungen vor, die auch zur Entlastung pflegender Angehöriger beitragen werden“, hatte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch im August mitgeteilt. Zwar hieß es, dazu gehöre auch die Erhöhung des Pflegegeldes, allerdings seien „auch die aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen“.

Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen wird von Angehörigen betreut

Rund fünf Millionen Pflegebedürftige gab es im vergangenen Jahr in Deutschland. Vier von fünf werden zu Hause gepflegt. Mehr als die Hälfte von ihnen allein durch ihre Angehörigen. Gegenwärtig erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 laut dem Bundesgesundheitsministerium von der Pflegeversicherung im Monat 316 Euro Pflegegeld, bei Pflegegrad 3 sind es 545 Euro, in Pflegegrad 4 sind 728 Euro im Monat vorgesehen und bei Pflegegrad 5 sind es 901 Euro.

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Das Pflegegeld wurde seit dem Jahr 2017 nicht erhöht. Laut Sozialgesetzbuch verhandelt die Bundesregierung alle drei Jahre über eine Erhöhung des Pflegegeldes um es an die Preisentwicklung anzupassen. Turnusmäßig wäre die Verhandlung 2023 vorgesehen. 2021 hatte die Große Koalition die Verhandlungen jedoch vorgezogen und dabei eine Erhöhung des Pflegegeldes bis 2025 ausgeschlossen.

Seit fünf Jahren schrumpft die Kaufkraft des Pflegegelds

Pflegebedürftige sollen das Pflegegeld an jene Menschen weitergeben, die sie zu Hause im Alltag unterstützen, für sie kochen, putzen, einkaufen. Meist sind das Angehörige. Doch inzwischen ist diese Anerkennung immer weniger wert. Seit fünf Jahren schrumpft die Kaufkraft des Pflegegelds, inzwischen rasend schnell, denn die Inflationsrate ist so hoch wie seit 40 Jahren nicht.

Die VdK-Präsidentin Verena Bentele beklagt diesen Zustand, weist darauf hin, dass die Vorgängerregierung die fürs Pflegegeld vorgesehenen 1,8 Milliarden Euro in eine Pflegereform gesteckt habe, mit der 2021 die Eigenanteile in der stationären Pflege bezuschusst wurden – und geht nun juristisch gegen den Verzicht auf eine Anpassung des Pflegegeldes vor. Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft erklärt, die Erhöhung der Pflegesachleistungen um fünf Prozent Anfang 2022 sei begrüßenswert gewesen. „Dieser Aufschlag ist inzwischen jedoch mehr als aufgezehrt. Wer ambulante Pflege in Anspruch nimmt, ist aktuell gezwungen, entweder die Anzahl der Einsätze zu reduzieren oder muss mehr aus eigener Tasche zahlen.“ Das könne derzeit nicht mehr seinem Zweck gemäß, die Pflege in geeigneter Weise sicherzustellen, eingesetzt werden, da ein massiver Kaufkraftverlust bestehe. Für das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 ist für die Jahre 2022 und 2023 ein Kaufkraftverlust von fast 75 Euro bei 554 Euro prognostiziert.

Monatliche Sozialleistung

Die Inanspruchnahme und die Höhe des Pflegegeldes stehen im Übrigen nicht in Zusammenhang mit der Höhe des persönlichen Einkommens. Es handelt es sich um eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Wer als pflegebedürftig eingestuft wurde, kann anschließend einen Antrag auf Geldzahlungen stellen. Für die Zahlung des Pflegegeldes ist es unerheblich, ob sie durch ehrenamtlich tätige Personen, erwerbsmäßig tätige professionell Pflegende oder auch durch eine angestellte Pflegeperson versorgt werden. Entscheidend ist die durch Sie selbst sichergestellte Pflege. Die Schwere eine Erkrankung oder Einschränkung ist nicht ausschlaggebend, sondern die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Weder die Art einer Diagnose, noch die Ursächlichkeit der Erkrankung haben unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe oder die Auszahlung des Pflegegeldes.

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