Polizei: Autofahrer überholen Radfahrer mit zu wenig Abstand
Eine Kontrolle der Polizei Baden-Baden hat ergeben, dass 95 Prozent der Autofahrer beim Überholen von Fahrrädern nicht den nötigen Mindestabstand einhalten. Dabei gibt es einige Regeln zu beachten.
Beamte der Polizei in Baden-Baden haben am Dienstag mit Unterstützung der Stadt in der Schwarzwaldstraße eine gelbe Hilfsmarkierung auf der Fahrbahn anbringen lassen – parallel zu einem Fahrradschutzstreifen. Damit sollte überprüft werden, ob Autofahrer beim Überholen der Radfahrer den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.
Das Ergebnis: Rund 95 Prozent aller überholenden Autofahrer haben den geforderten Seitenabstand nicht berücksichtigt.
Da die Radfahrsaison jetzt so richtig beginnt, liefert die Polizei in ihrer Mitteilung einige der Regeln zum Schutz der Radfahrer mit:
1. Mindestabstand
Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Nutzern von Elektrokleinstfahrzeugen ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten. Dieser beträgt mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts. Wo das nicht möglich ist, gilt für Kraftfahrzeugführer ein Überholverbot.
2. Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Schritttempo gibt den Lkw-Fahrern mehr Zeit, um besser auf Radfahrer und Fußgänger achten zu können.
3. Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
Schutzstreifen trennen den Rad- und Kfz-Verkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Die alte Regelung, dass dort bis zu drei Minuten gehalten werden darf, gilt nicht mehr.
4. Vorsicht beim Ein- und Aussteigen
Schwere Unfälle können auch bei geringen Geschwindigkeiten passieren, so die Polizei. Beim Aussteigen muss deshalb auf den Schulterblick geachtet und ein Blick in den Außenspiegel geworfen werden. So lassen sich sogenannte "Dooring-Unfälle" mit Radfahrern verhindern.