Baden-Württemberg lockert: Das gilt ab Samstag
Die Landesregierung hat am Donnerstagabend eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Sie ermöglicht Öffnungsschritte unter anderem in Freizeit und Tourismus. Das gilt für Stadt- und Landkreise, in denen an fünf Tagen in Folge die Inzidenz unter 100 liegt.
Seit Freitag können die Gesundheitsämter feststellen, ob die Marke von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wurde. Ist das der Fall, gelten neuen Regeln ab Samstag, 15. Mai, in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen.
Laut Landratsamt kommt es im Ortenaukreis frühestens kommenden Donnerstag zu diesen Lockerungen. Bleibt bis dahin die Inzidenz unter 100, entfällt dann auch die nächtliche Ausgangssperre.
- Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben (Ferienwohnungen)
- Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr
- Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen
- Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien
- Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien
- Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten
- Öffnung von Archiven und Bibliotheken
- Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich
- Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen
- Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen
- Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen
- Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen
Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.
Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von „Click & Meet“ können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter zwei getestete (bzw. geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.
Weitere Öffnungsschritte für die Stufen 2 und 3 betreffen insbesondere Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien.
Die Öffnungsstufen 2 und 3 treten dann in Kraft, wenn die jeweiligen Stadt-und Landkreise 14 Tage in Folge im Durchschnitt sinkende Inzidenzwerte aufweisen können. In jedem Fall gelten die Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise nicht mehr, wenn die Bundesnotbremse in Kraft tritt (3 Tage in Folge Überschreiten der 7-Tage-Inzindenz von 100).
Die Rückkehr zur nächst niedrigeren Öffnungsstufe erfolgt, sofern die Inzidenzwerte während der 14 Tage anhaltenden Öffnungsstufe im Durchschnitt gestiegen sind.