Darum endete der Urlaub von drei Frauen schon im Baden-Airpark
Den Start in ihren Urlaub haben sich drei junge Damen am Dienstagmittag sicherlich anders vorgestellt: Statt eines erholsamen Strandaufenhaltes in Kroatien erwarten sie nun mehrere Strafanzeigen.
Drei junge Damen wollten am Dienstagmittag eigentlich nur vom Flughafen Karlsruhe Baden/Baden nach Kroatien in einen erholsamen Urlaub fliegen – doch ihr Kennzeichen und die entzogene Fahrerlaubnis der Fahrerin machte ihnen einen Strich durch die Rechnung. Laut Polizei erregte das Autokennzeichen der Reisegruppe bei ihrer Anfahrt die Aufmerksamkeit eines Beamten des Polizeipostens Flughafen.
Bei der Überprüfung, so heißt es, stellte der Polizist fest, dass der Versicherungsschutz des Autos bereits seit dem 22. April diesen Jahres abgelaufen und das Kennzeichen von der Zulassungsstelle zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben worden war. Die Kennzeichen wurden also entstempelt, der Fahrzeugschein eingezogen und eine Weiterfahrt untersagt. Der Audi musste kostenpflichtig am Baden-Airpark stehen bleiben, heißt es weiter.
Kein erholsamer Urlaub
Weitere Überprüfungen ergaben, dass die 24-Jahre alte Fahrerin mit einem Fahrverbot belegt und ihr bereits 2019 ihre Fahrerlaubnis entzogen worden war. Laut Polizei saß die Halterin des Audi als Beifahrerin im Wagen. Die beiden müssen sich nun nicht nur einer Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellen, sondern auch einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Zulassens desselben. In den erholsamen Urlaub in Kroatien konnten die drei Damen nach Abschließung der Überprüfungen nicht mehr fliegen – denn das Flugzeug war zwischenzeitlich bereits in Richtung Süden gestartet.
Das Trio ließ sich laut Polizei von einem Bekannten abholen. Ob die so unfreiwillig eingesparten Urlaubsgelder für die zu erwartenden Strafen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden ausreichen, wird sich zeigen.