Am kommenden Wochenende

Diskotheken müssen mit strengen Hygienekontrollen rechnen

red/dpa
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30. September 2021

Wegen der drohenden vierten Corona-Welle müssen sich Clubs und Discos in Baden-Württemberg auf strenge Hygienekontrollen einstellen. ©Foto: picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth

Clubs und Diskotheken haben lange warten müssen, ihre Türen für Feiernde trotz Corona-Pandemie wieder zu öffnen. Seit Kurzem ist Tanzen dort unter Auflagen wieder möglich. Doch werden die Vorschriften eingehalten? Die Polizei will sich das genauer anschauen.

Wegen der drohenden vierten Corona-Welle müssen sich Clubs und Discos am kommenden Wochenende auf strenge Hygienekontrollen einstellen. Bei Schwerpunktkontrollen werden nach Auskunft von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) Beamte verstärkt unterwegs sein.

„Wir starten jetzt in den Herbst, in dem sich die Menschen vor allem innen aufhalten. Wir ermöglichen in den aktuellen Corona-Verordnungen viele Freiheiten – gerade deswegen ist es wichtig, dass sich alle an die Regeln halten, um unseren bisherigen Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie nicht zu gefährden“, erklärte Lucha. Jeder habe die Verantwortung dafür, dass man die vierte Welle möglichst klein halte.

Bußgeld und Strafanzeige möglich

Wer sich an Regeln halte, habe nichts zu befürchten, so Lucha. „Wir wollen aber nicht verschweigen, dass ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung bußgeldbewehrt ist und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.“ Da das Infektionsrisiko in Clubs besonders hoch eingeschätzt werde, sei eine Öffnung nur unter strengen Auflagen und dem Vorliegen eines von der Dehoga-Baden-Württemberg gemeinsam mit der Clubszene erarbeiteten Hygienekonzepts möglich.

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Laut Mitteilung des Sozialministeriums kontrollieren die Ortspolizeibehörden verstärkt am Samstag, 2. Oktober, und auch noch am Sonntag, 3. Oktober. Sie werden dabei, wo notwendig, im Einzelfall von der Landespolizei unterstützt, heißt es. 

Belüftung ist entscheidend

Eine wichtige Rolle bei den Auflagen spielt die Belüftung des jeweiligen Clubs. Betriebe, die mit ihrer Lüftungsanlage eine Frischluftzufuhr von mindestens 40 Kubikmetern pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen unter Beachtung der 3G-Regel (Geimpfte, Genesene und Getestete) bei voller Kapazität öffnen und Tanzen ohne Masken erlauben. Als Testnachweis gelten nur höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests.

Bei weniger starken Lüftungsanlagen dürfen höchstens 70 Prozent der sonst zulässigen Gästezahl in den Club kommen – und nur, wenn die Besucher geimpft oder genesen sind. Clubs ohne Lüftungsanlagen müssen als Ersatz Luftreiniger einsetzen.

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