Bundesweite Bombendrohungen

Ein Verdächtiger kommt aus Baden-Württemberg

Jürgen Bock
Lesezeit 3 Minuten
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20. November 2023
Ende Oktober waren in Mannheim mehrere Gebäude der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit geräumt worden.

Ende Oktober waren in Mannheim mehrere Gebäude der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit geräumt worden. ©Foto: dpa/Rene Priebe

Unbekannte haben wochenlang rund 250 Einrichtungen bundesweit mit Bombendrohungen überzogen – vor allem Schulen waren betroffen. Jetzt haben Ermittler eine Gruppe im Visier.

Tausende Schülerinnen und Schüler, Lehrer, sonstige Mitarbeitende und viele weitere Betroffene mussten in den vergangenen Wochen schlimme Erfahrungen machen. Bundesweit überzogen unbekannte Täter zahlreiche Einrichtungen mit Bombendrohungen. In den E-Mails gaben sie sich wahlweise als Gegner oder als Mitglieder der Hamas oder des Islamischen Staats aus und drohten damit, viele Unschuldige zu töten. Teils waren die Botschaften in einer Mischung aus Arabisch und Englisch verfasst. Zahlreiche Schulen, aber auch der Hamburger Flughafen, wurden in der Folge geräumt. Allein in der Region Stuttgart waren an einem Freitag Ende Oktober fünf Schulen betroffen.

Tatsächlich Bomben gefunden wurden aber nirgendwo. Dafür lösten die Täter viel Unruhe und Verunsicherung aus. Betroffen waren bisher laut Zählungen des Bundeskriminalamts (BKA) bundesweit Schulen und Hochschulen, Medien, Botschaften, staatliche Behörden, Einrichtungen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen sowie private Unternehmen. Es soll sich um mehr als 250 Fälle handeln, über 30 davon hatten große Polizeieinsätze zur Folge.

Ziel sei wohl gewesen, „aufwendige Einsätze herbeizuführen, das öffentliche Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in empfindlicher Weise zu stören und größere Bevölkerungsteile, insbesondere auch das nähere Umfeld der bedrohten Institutionen, in erheblicher Weise zu beunruhigen“, so die Ermittler. Die Täter wollten offenbar zudem eine möglichst große mediale Aufmerksamkeit erreichen.

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Jetzt haben die Ermittler die ersten Verdächtigen gefunden. Unter Koordination des BKA wurden die Fälle gesammelt und abgeglichen. Weil es in Baden-Württemberg nicht nur über 30 Fälle gegeben hatte, sondern auch eine Spur in den Südwesten führte, übernahmen das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Sie stießen auf einen 19-jährigen Tatverdächtigen aus dem Hohenlohekreis. Er soll zu einer Gruppierung gehören, die im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten im Internet aufgefallen ist. Unter anderem soll sie gezielt falsche Notrufe ausgelöst haben, um Polizei- oder Feuerwehreinsätze zu provozieren.

Bisher keine Festnahmen

Der junge Mann ist aber nicht der einzige Tatverdächtige. Ein 30-Jähriger aus derselben Gruppe konnte ebenfalls identifiziert werden. Der Mann stammt aus dem Landkreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen. Am vergangenen Freitag durchsuchten zahlreiche Ermittler die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen. Dabei sind zahlreiche IT-Beweismittel wie Computer, Festplatten und Mobiltelefone sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden.

Diese Auswertungen sollen zeigen, wie viele der registrierten Taten den beiden Tatverdächtigen zuzuordnen sind. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand werden dem 30-jährigen Tatverdächtigen die Beteiligung an 29 und dem 19-jährigen die Beteiligung an vier Bombendrohungen vorgeworfen. Ob der große Rest ebenfalls auf das Konto der ominösen Gruppe geht, zu der die Ermittler sich noch nicht weiter äußern wollen, ist unklar. Offenbar suchen sie nach weiteren Mitgliedern. „Festnahmen gab es bisher keine“, sagt Aniello Ambrosio, Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Man prüfe auch derzeit noch, ob die Gruppe tatsächlich Anknüpfungspunkte zum Krieg zwischen Israel und der Hamas aufweise oder nicht.

Die Taten können teuer werden

Auf die Täter könnten empfindliche Strafen zukommen. Zum einen werden solche Mails als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gewertet. Darauf steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Außerdem ist es möglich, die Kosten für die Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen. Auch die betroffenen Firmen und Einrichtungen könnten Schadenersatzansprüche stellen.

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