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In Teilen des Ortenaukreises gilt ab sofort eine sogenannte Aufstallungspflicht - die Haltung von Geflügel darf also nur noch in geschlossenen Ställen erfolgen. Damit soll die Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus möglichst eingedämmt werden.
Veterinäramt verhängt Auflagen
24. Februar 2023

In Baden-Württemberg waren 2023 bisher elf Fälle der Geflügelpest gemeldet ... hereinfallenden Vogelkot und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. Das Landratsamt Ortenaukreis hat dafür eine ...