Geboosterte müssen sich bei 2G Plus doch nicht testen
Rolle rückwärts: Für Menschen mit Booster-Impfung gilt in Baden-Württemberg nun doch keine Testpflicht bei 2G Plus. Dabei hatte die Landesregierung Ausnahmen noch ausgeschlossen.
Menschen, die bereits die Booster-Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben, müssen sich bei der ab Samstag, 4. Dezember, geltenden 2G-Plus-Regel nicht testen lassen. Darüber informierte das Gesundheitsamt noch am Freitagabend.
Dabei hatte das Land Vorteile für Menschen mit einer Impfauffrischung zunächst ausgeschlossen. Wie es jetzt in der Mitteilung heißt, wolle man „den hohen Schutz vor Infektionen“ berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten. Völlig ungeachtet bleibt jedoch, dass unter anderem auch Menschen mit einer frischen Zweitimpfung noch einen hohen Impfschutz haben.
Nach den neuen Regeln muss künftig für den Restaurantbesuch ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, auch wenn die Gäste geimpft oder genesen sind (ohne Booster). Außerdem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt, Weihnachtsmärkte verboten und Diskotheken geschlossen. Mehr dazu lesen Sie hier.