Gericht: Hexe hat nicht aufgepasst
Heilbronn/Eppingen - Drei Tage nach der Einstellung des so genannten Hexenkesselprozesses hat das Landgericht Heilbronn seine Entscheidung begründet. Demnach habe es dem Angeklagten „nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen“ können, dass er das Opfer, eine 18-jährige Zuschauerin, beim Eppinger Nachtumzug über den heißen Hexenkessel seiner Hexengruppe gehalten und ihr dabei die Füße verbrüht habe. Die Zeugen hätten sich in entscheidenden Punkten widersprochen. „Bereits den eigentlichen Tathergang habe die Kammer „nicht vollständig aufklären“ können. In erster Instanz war er zu einer Geldstrafe von 6600 Euro verurteilt worden.
Nun kommt der 34-Jährige mit der Auflage einer Geldbuße von 6000 Euro, die an eine karitative Einrichtung fließt, etwas günstiger weg. Der Mann trage gleichwohl Verantwortung für die Verletzungen der Frau, sagte die Kammer. Dem Angeklagten – wie auch jedem anderen Mitglied seiner Hexengruppe – sei die Gefährlichkeit des mitgeführten Kesselwagens bewusst gewesen. Durch eine bessere Aufsicht, so das Gericht, hätte „eine missbräuchliche Annäherung – gleich durch wen – unschwer verhindert“ werden können. Dieses Versäumnis habe der Angeklagte eingeräumt. Zudem sei er nicht vorbestraft, eine Wiederholungsgefahr bestehe nicht. Deshalb habe man auf eine Verurteilung verzichten können. (12 Ns 11 Js 4103/18)