Prozess gegen Yves R.: Gericht zieht in Offenburger Reithalle
Fast eine Woche hielt Yves R. die Polizei in diesem Sommer in Oppenau in Atem. Wegen des großen öffentlichen Interesses am Fall des „Waldläufers“ kann der Prozess gegen ihn nun nicht im Landgericht stattfinden.
Für den am 15. Januar beginnenden Prozess gegen Yves R. zieht das Offenburger Landgericht in die Reithalle im Offenburger Kulturforum um. Dabei handelt es sich um eine wilhelminische Exerzierhalle, die sonst als Veranstaltungsgebäude dient. Dies sei nötig, um das erwartete Besucheraufkommen coronagerecht zu kanalisieren, erklärte das Gericht am Freitag.
Trotzdem kann nur eine beschränkte Zahl an Zuschauern und Medienvertretern in der Halle Platz nehmen. Es gelten die coronatypischen Abstandsregeln und die Maskenpflicht. Für den Prozess ordnete das Gericht Eingangskontrollen an.
Urteil am 19. Februar erwartet
Der Fall des 31-Jährigen hatte im Sommer bundesweit Aufsehen erregt. Yves R. hatte vier Polizisten entwaffnet und war dann tagelang durch den Schwarzwald bei Oppenau geflohen.
Der Prozess beginnt am 22. Januar. Insgesamt hat das Gericht sechs Verhandlungstage angesetzt. Demnach könnte am 19. Februar ein Urteil fallen.