Geschäfte: Land erlaubt Öffnung mit abgetrennter Verkaufsfläche
Wenn ein Geschäft die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzt, darf es künftig wieder öffnen – obwohl die eigentliche Fläche größer ist. Die entsprechende Regelung will Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) so bald wie möglich umsetzen.
Wenn sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzen, dürfen künftig auch größere Geschäfte in Baden-Württemberg wieder öffnen. Die entsprechende Regelung werde so schnell wie möglich geändert, teilte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mit.
Bisher ist das im Südwesten nicht erlaubt. Nach der Lockerung der Corona-Beschränkungen dürfen seit Montag zwar Geschäfte mit maximal 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen. Das gilt bislang aber nicht, wenn der Laden eigentlich größer und die Fläche nur abgetrennt ist.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte jedoch einem Ulmer Modegeschäft Recht gegeben, das sich dagegen gewehrt hatte. Nach Ansicht der Richter gibt es in der Corona-Verordnung keine Grundlage für ein solches Verbot.