Hundekauf in der Schweiz: Zollstrafe für Paar auf A5-Rastplatz
Da konnte der Vierbeiner noch so süß sein, zolltechnisch wird ein im Ausland gekaufter Hundewelpe als Ware angesehen und muss bei der Einreise in ein EU-Land angemeldet werden – das hat ein holländisches Ehepaar bei einer Kontrolle an einem A5-Rasthof nahe Freiburg gelernt.
Bei Stichprobenkontrollen des privaten Reiseverkehrs auf dem Autohof Bremgarten an der A 5 bei Hartheim am Rhein überprüfte eine Streife des Hauptzollamts Lörrach am vergangenen Mittwoch auch das Fahrzeug eines niederländischen Ehepaares, das einen Hundewelpen mit dabei hatte. Nach dem Reiseweg gefragt gab der Mann an, er und seine Frau kämen aus der Schweiz, sie hätten dort das Hündchen gekauft und seien nun auf dem Weg nach Hause.
2000 Schweizer Franken bezahlt
Eine Abfertigung am Grenzzollamt habe nicht stattgefunden. Laut Kaufvertrag hatte das Paar für den Sennenhund Welpen 2000 Schweizer Franken bezahlt, etwas mehr als 1860 Euro, heißt es weiter.
Da nach den einfuhrrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union auch Tiere als Ware zu betrachten sind, war die Einreisefreimenge in Höhe von 300 Euro erheblich überschritten. Das Paar hätte den Welpen bei der Einreise in die EU am Grenzzollamt anmelden müssen, selbst dann, wenn die Reise durch Deutschland nur durchführt.
Hauptzollamt Lörrach
Auch wenn der Welpe die Herzen der Zöllner im Sturm eroberte, mussten die Beamten ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann einleiten und erhoben 16 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf den Wert des Vierbeiners. Für die zu erwartende Strafe war zudem eine Sicherheit gleicher Höhe zu hinterlegen.
Veterinärrechtlich gab es laut Hauptzollamt Lörrach nichts zu beanstanden. Das Ehepaar zeigte sich verständig; vielleicht überwog auch die Freude am neuen Familienmitglied.