Land plant Ausgangsbeschränkung für Hotspot-Kreise ab Donnerstag

Fenster sind in Wohngebäuden in der Stuttgarter Innenstadt am Abend hell erleuchtet. ©dpa/Marijan Murat
Das Land Baden-Württemberg will von diesem Donnerstag an nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale Corona-Hotspots erlassen. Die Ortenau wäre demnach weiter von einer Ausgangssperre betroffen – allerdings erst ab 21 Uhr.
Das Land Baden-Württemberg will von Donnerstag an nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale Corona-Hotspots erlassen. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die landesweite Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr kassiert hatte, soll es nun nahtlos Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen geben, die über dem Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche liegen. „Wir hatten das ohnehin vor“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Beschränkung ab 21 Uhr
Die jetzt geplante regionale Beschränkung soll erst um 21 Uhr beginnen. Das Gesundheitsministerium hat eine entsprechende Vorlage in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Kretschmann betonte, die Regelung werde auch eine gewisse Schwankung um den Schwellenwert 50 berücksichtigen, damit man bei kleineren Veränderungen nicht immer den Kurs ändern muss.
Hintergrund für das Tempo ist auch, dass man über Fasnacht keine Lücke bei den Ausgangsbeschränkungen lassen möchte. „Ich gehe davon aus, dass keine Fasnacht stattfindet in dem gewohnten Rahmen“, sagte Kretschmann. Er habe die begründete Hoffnung, dass sich Leute an die Regelungen halten werden.
Ortenau noch deutlich über 50
Nach Zahlen des Landesgesundheitsamts vom Montag liegen mittlerweile 18 der 44 Stadt- und Landkreise bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50. Erstmals seit dem 10. Oktober unterschritt auch die Landeshauptstadt Stuttgart wieder diese Schwelle.
Die Ortenau lag hingegen am Montag bei 96,1 und gilt damit als Hotspot.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte verfügt, dass die nächtliche Ausgangssperre im Südwesten zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung finden darf. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen statt.