Landesregierung schließt Restaurants, Museen, Bars und Kinos
Auf die Ortenau kommen weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu: Ab Dienstag müssen auch diverse Kultureinrichtungen schließen. Gaststätten dürfen nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen geöffnet bleiben.
Mit einer neuen Verordnung von Montag, die der Mittelbadischen Presse vorliegt, setzt die Landesregierung in Baden-Württemberg ab Dienstag neue, weitreichende Maßnahmen gegen das Coronavirus um. Ein Sprecher des Sozialministeriums bestätigte auf Anfrage die Vorlage. Demnach müssen auch in der Ortenau diverse Kultureinrichtungen schließen, ebenso sind Gaststätten betroffen. Die Maßnahmen gelten nach jetzigem Stand bis zum 15. Juni. (UPDATE 18. März: Inzwischen wurden mehrere Maßnahmen doch nur bis zum 19. April befristet. Mehr dazu finden Sie hier.)
Diese Einrichtungen bleiben ab Dienstag zu
- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser
- Freilichttheater
- Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen
- Volkhochschulen
- Kinos
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen
- Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen
- Volkshochschulen und Jugendhäuser
- öffentliche Bibliotheken
- Vergnügungsstätten
- Prostitutionsstätten
Verboten sind außerdem Veranstaltungen jeder Art unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern.
Gaststätten müssen geschlossen bleiben
Der Betrieb von Gaststätten wird in der Vorlage grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind jedoch Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern
zwischen den Tischen gewährleistet ist. Das gilt auch für Stehplätze.
Zudem müssen die Betreiber sicherstellen, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben. Letzteres dürfte für viele Wirte allerdings schwer umsetzbar sein.