Landesregierung veröffentlicht Richtlinie für den Einzelhandel
Welche Geschäfte im Südwesten dürfen wieder öffnen und wie sehen die Bedingungen dafür aus? Das steht in der neuesten Corona-Verordnung, die von der Landesregierung Baden-Württemberg am Samstag veröffentlicht wurde. Darin ist geregelt, wer am Montag öffnen darf und unter welchen Bedingungen.
Die Landesregierung hat am Samstag eine Richtlinie zu den Voraussetzungen der Öffnung im Einzelhandel veröffentlicht. Damit soll in Form einer Checkliste konkretisiert werden, welche Hygieneregeln von Geschäften einzuhalten sind, heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem enthält die Richtlinie Vorgaben, nach welchen Regeln die Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter zu berechnen ist, wonach Geschäfte ab Montag wieder öffnen dürfen.
Die Regelung soll einheitliche und klare Vorgaben für die Händler geben. Sie sei als Hilfestellung und Orientierung gedacht, um zu wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Öffnung ab Montag wieder möglich ist. Auch für die Frage der Berechnung der Verkaufsfläche gibt es eine klare Regelung: Abtrennungen und Teilöffnungen von Verkaufsflächen sind nicht zugelassen, heißt es.
Fragen und Antworten
Zugleich wurden viele FAQs zu den neuen Regelungen bereits aktualisiert – also Fragen, wie sie auch beim Shutdown im März von vielen gestellt wurden. Zum Beispiel, ob pflegebedürftige Angehörige oder Lebenspartner besucht, Hochzeiten und Beerdigungen abgehalten oder Einkaufszentren wieder öffnen dürfen.
Die entsprechenden Dokumente gibt es auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums: