Maskenpflicht wird in Baden-Württemberg nur teilweise gelockert

Im Nahverkehr muss ab 31. Januar keine Maske mehr getragen werden. ©Marcus Brandt
Wie bereits angekündigt, wird Baden-Württemberg die Corona-Regeln anpassen. Wie das Sozialministerium am Dienstag mitteilte, tritt die neue Verordnung am 31. Januar in Kraft. Wichtigste Änderung: In weiteren Bereichen entfällt die Maskenpflicht.
Keine Maske getragen werden muss dann im Nahverkehr des ÖPNV und in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Außerdem entfällt die Maskenpflicht für das Personal in Arztpraxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen.
Wo FFP2 weiterhin Pflicht ist
Keine Regel-Änderung gibt es hingegen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Und während das Personal in Arztpraxen befreit wird, müssen Patienten und Besucher dort weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Gleiches gilt für die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Diese Entscheidung liegt beim Bund und gilt auch in Baden-Württemberg vorerst weiter, so das Ministerium.