Rechtsextreme Äußerungen: Erneut Polizeianwärter suspendiert
Bereits im Februar hatte die Polizeihochschule sieben Schüler vom Dienst suspendiert, weil sie rechtsextremes Gedankengut in einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe ausgetauscht haben sollen. Nun kam es erneut zu rechtsextremen Äußerungen in einem Chat von vier Polizeianwärtern.
Der Vorfall im Frühjahr dieses Jahres in Lahr, im Zuge dessen sieben Beamte in Ausbildung aus dem Polizeidienst entlassen wurden, hat offensichtlich nicht bei allen als ausdrückliche und ausreichende Warnung gewirkt. Das teilt die Hochschule für Polzei Baden-Württemberg mit.
Bei einem noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, zu dem aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben gemacht werden können, wurden laut Polizeischule Beamte der zuständigen Kriminalpolizeidirektion bei der Auswertung eines sichergestellten Mobiltelefons auf eine Chatgruppe aufmerksam, in der Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen geteilt wurden.
Rechtsextremistischem Gedankengut
Wie sich herausstellte, handelt es sich bei den drei Gruppenmitgliedern um Polizeikommissaranwärter der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Das oben genannte Ermittlungsverfahren führt nun dazu, dass für die drei jungen Menschen die Karriere bei der Polizei Baden-Württemberg jäh beendet ist. Die aufgefundenen Inhalte mit rechtsextremistischem Gedankengut sind mit unseren freiheitlichen und rechtsstaatlichen Werten nicht vereinbar.
Die drei Männer sind derzeit im Rahmen des Bachelorstudiums der Polizei, das zentral für das ganze Land Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen durchgeführt wird, im Praktikum bei einem Polizeipräsidium eingesetzt. Sie wurden im Juli des Jahres 2018 eingestellt und absolvierten zunächst die vorakademische Grundausbildung. Am 1. April des Jahres 2019 haben sie das Studium begonnen, heißt es weiter.
Vom Dienst entlassen
Gegen alle drei Anwärter wurde aufgrund der gezeigten erheblichen charakterlichen Mängel mit sofortiger Wirkung das Verbot der Führung ihrer Amtsgeschäfte ausgesprochen. Damit sind sie vom Studienbetrieb ausgeschlossen, heißt es.
Darüber hinaus wurde gegen sie ein Entlassungsverfahren mit dem Ziel der endgültigen Entfernung aus dem Dienst eingeleitet.
Unabhängig davon wurde in den vergangenen Tagen laut der Polizeihochschule ein weiterer Polizeianwärter in der Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst aus dem Ausbildungsbetrieb ausgeschlossen.
Gegen ihn wurde ebenfalls das Verbot der Führung von Dienstgeschäften ausgesprochen, auch bei ihm mit dem Ziel der endgültigen Entfernung aus dem Polizeidienst.
Dieser Beamte hatte auf seinem Account auf einer Plattform in den sozialen Netzwerken öffentlich zugänglich ein Bild mit rechtsextremem Gedankengut eingestellt.
Die aktuellen Beispiele zeigen unmissverständlich: Es gibt hier keinerlei Spielraum. Bei solchen Fällen wird gehandelt, sofort und konsequent!