Sicherungsverwahrung? Prozessauftakt gegen Schwimmlehrer im Februar
Vor dem Landgericht Baden-Baden wird am Montag, 7. Februar, erneut über die Sicherungsverwahrung eines Schwimmlehrers verhandelt. Er hatte auch mehrere Mädchen in Achern missbraucht.
Das Urteil gegen einen Schwimmlehrer, der vom Landgericht Baden-Baden im November 2018 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe am 19. November 2018 verurteilt worden war, ist rechtskräftig.
Über seine Sicherungsverwahrung will das Landgericht Baden-Baden nun im Februar verhandeln. Der Prozessauftakt ist am 7.Februar und der Folgetermin am 17. Februar. Das teilt das Landgericht Baden-Baden in einer Pressemitteilung mit.
Lediglich soweit durch das vorgenannte Urteil des Landgerichts Baden-Baden auch die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten angeordnet wurde, hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten das Urteil insoweit aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Baden-Baden zurückverwiesen, heißt es weiter.