Mit zweiter Heimniederlage in die Winterpause
Eine Woche nach der ersten Heimniederlage, dem unglücklichen 1:2 im Derby gegen den SV Hausach, verlor der VfR Hornberg auch am Sonntag gegen den FV Dinglingen mit 1:2 (1:2). Der Tabellenvierte aus Lahr ging als Sieger vom Platz, weil der VfR erst im zweiten Durchgang besser wurde und seine Torchancen wie so oft nicht nutzte.
Dinglingen begann couragiert, in der fünften Minute ging ein erster Warnschuss von David Wagner knapp über das Hornberger Gehäuse. Nach einem katastrophalen Abspielfehler in der VfR-Abwehr erzielte Robin Reichel (18.) aber das 0:1. VfR-Trainer Thomas Stuber konnte verletzungsbedingt Simon Bader und Philipp Hopp nicht einsetzen, das wirkte sich negativ aufs Hornberger Spiel aus. Der FVD gewann fast jeden Zweikampf, ließ den VfR nicht zur Entfaltung kommenund erhöhte nach einem tollen Angriff über drei Stationen durch Wladislaw Duschkin (25.) auf 0:2. Als zwei Minuten später Jasmin Mujcinovic der Anschlusstreffer gelang, hoffte man im Hornberger Lager auf eine Wende. Es passierte aber vor der Pause nicht mehr viel.
Hornberg wird stärker
Stuber fand in der Halbzeit wohl die richtigen Worte, denn sein Team wurde nun deutlich stärker und erarbeitete sich einige gute Tormöglichkeiten. In der 50. Minute schoss Luca Fehrenbacher einen Freistoß knapp übers Tor. FVD-Torhüter Daniel Smirnov wehrte zwei Minuten später einen Schuss von Fehrenbacher per Glanzparade ab. Christian Franco Romero musste andererseits in der 59. Minute auf der Torlinie klären, als sich Keeper Niclas Stern einen dicken Patzer erlaubte. Der VfR hatte noch einige gute Chancen, ein Tor wollte aber nicht gelingen. So geht der Bezirksliga-Absteiger erneut abstiegsgefährdet in die Winterpause.
Zumal der 2:1-Sieg in Grafenhausen zwei Wochen zuvor mit einer 0:3-Niederlage gewertet wurde. Der VfR hatte einen A-Juniorenspieler an einem Tag zuerst in der zweiten und anschließend in der ersten Mannschaft eingesetzt, ließ der Fußball-Bezirk auf OT-Anfrage wissen. Gemäß Jugendordnung des SBFV sei dies unzulässig.