Lokalsport

Wir suchen den Ortenauer Sportverein mit dem größten Tipp-Experten

Marcus Hug
Lesezeit 5 Minuten
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31. Juli 2021

©dpa/Stinus

Unser stinus-Bundesliga-Tippspiel startet mit einem neuen Konzept. Jeder Sportverein aus der Ortenau kann teilnehmen und bis zu 1000 Euro gewinnen.

In der sechsten Auflage unseres beliebten Bundesliga-Tippspiels gibt es eine Neuerung. Diesmal suchen wir den Tipp-Meister unter den Ortenauer Sportvereinen. Welcher Verein hat den größten Tipp-Experten in seinen Reihen? Dabei ist es egal, ob Fußballverein, Handball, Tennis, Kegeln oder Schach – jeder Club kann mitmachen und seinen besten Tipper ins Rennen schicken.

Bis zu 1000 Euro für die Vereinskasse gibt es zu gewinnen. Der Nachfolger von Nachfolger von Hansi Rößler aus Lahr (2017), Benjamin Knosp aus Urloffen (2018), Jürgen Stamm aus Kehl (2019), Marco Kimmer aus Oberkirch-Zusenhofen (2020) und Kevin Eisenmann aus Hohberg (2021) als Tipp-Meister der Mittelbadischen Presse wird also ein Vereinsvertreter sein.

Wie immer werden zunächst in wöchentlichen Duellen an den ersten 17 Spieltagen die Finalisten ermittelt. Damit haben 34 Vereine die Chance auf die Teilnahme. Nach der Winterpause treten ab dem 18. Spieltag alle Finalisten gegeneinander an und machen den neuen Meister unter sich aus.

Wie funktioniert das Tippspiel?

An jedem der ersten 17 Spieltage treten zwei Vereine mit ihren Kandidaten zum Duell gegeneinander an. Getippt werden die neun Partien der Fußball-Bundesliga. Für ein korrekt getipptes Ergebnis gibt es vier Punkte, für die richtige Tordifferenz (z. B. Tipp 2:1, Ergebnis 3:2) gibt es zwei Punkte, für die richtige Tendenz (z. B. Tipp 2:1, Ergebnis 3:0) gibt es einen Punkt. Bei falscher Tendenz gibt es null Punkte. Der Verein, der mehr Punkte holt, qualifiziert sich für das Finale. Bei Punktgleichheit gewinnt, wer mit seinen Tipps näher an der Gesamtzahl der erzielten Tore des Spieltags liegt.

Ist auch diese Differenz gleichm entscheidet das Los. Somit werden sich 17 Teilnehmer für das große Finale in der Bundesliga-Rückrunde qualifizieren. Die kompletten Teilnahmebedingungen sind im Internet unter www.bo.de/tippspiel zu finden.

Wie läuft das Finale?

Im Finale treten die Teilnehmer an den Bundesliga-Spieltagen 18 bis 34 jeweils zu Duellen gegeneinander an. Der Duell-Sieger erhält 3 Tabellenpunkte, bei Unentschieden gibt es jeweils einen Punkt. Außerdem können sich die Teilnehmer pro Spieltag einen zusätzlichen Tabellenpunkt erspielen, wenn sie mindestens 12 Tipppunkte erreichen.

Am Saisonende erhält der Verein, der über die komplette Rückrunde die meisten Tipppunkte erzielt hat, 4 zusätzliche Tabellenpunkte. Der Verein mit dem zweitmeisten Tipppunkten erhält 2 zusätzliche Tabellenpunkte, der Verein mit den drittmeisten Tipppunkten einen zusätzlichen Tabellenpunkt. Sieger ist, wer am Ende die meisten Tabellenpunkte erreicht hat. Bei Gleichstand zählt die Anzahl der erzielten Tipppunkte. Ist auch diese Zahl gleich, werden die Geldpreise aufgeteilt.

Wie kann man teilnehmen?

Jeder Ortenauer Sportverein kann sich per E-Mail für die Teilnahme bewerben. Wer mitmachen möchte, schickt eine Mail mit dem Betreff »Bundesliga-Tippspiel« und unter Angabe von Vereinsname, Sportart, Vereinsadresse, Name des Tipp-Kandidaten, Geburtsdatum und Telefonnummer an die Adresse tippspiel@reiff.de. Wichtig: Bitte schicken Sie ein für den Zeitungsdruck geeignetes Porträtfoto des Kandidaten mit! Natürlich können sich auch Vereinsmitglieder direkt als Kandidat bewerben mit den erforderlichen Angaben. Jeder, der sich korrekt registriert hat, kommt in den Lostopf.

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Mit der Anmeldung gelten die Teilnahmebedingungen als akzeptiert. Die einmalige Anmeldung ist für alle 17 Spieltage gültig, an denen Duelle ausgelost werden. Die Anmeldefrist beginnt am 31. Juli 2021 und endet am 12. Dezember 2021.

Wie erfahre ich, ob mein Verein Teilnehmer ist?

Vier bis fünf Tage vor dem jeweils ersten Spiel des Bundesliga-Spieltags werden zwei Teilnehmer ausgelost, die für ihre Vereine zum Tipp-Duell antreten dürfen. Der Teilnehmer wird dann unmittelbar telefonisch oder per Mail informiert und um seine Tipps gebeten. Außerdem wird der Teilnehmer aufgefordert, für die Veröffentlichung in der Zeitung einige Angaben zu seiner Person zu machen.

Wann werden die Tipps veröffentlicht?

Am Tag des ersten Spiels des jeweiligen Bundesliga-Spieltags (in der Regel Freitag) veröffentlicht die Mittelbadische Presse in der Zeitung und unter www. bo.de/tippspiel die Tipps der Vereinsvertreter. In der Montagausgabe (oder bei Spieltagen unter der Woche in der Freitagausgabe) wird das Ergebnis des Tipp-Duells veröffentlicht und bekannt gegeben, welcher Verein sich für das Finale qualifiziert hat.

Was gibt es zu gewinnen?

Für die drei erstplatzierten Vereine am Ende der Saison bibt es Geldpreise für die Vereinskasse, gestifftet von unserem Tippspiel-Sponsor Stinus Orthophädie. Der Tipp-Meister erhält 1000 Euro. Für den Zweitplatzierten gibt es 500 Euro, der Drittplatzierte darf sich über 300 Euro freuen.

An wen kann ich mich wenden, wenn es Fragen gibt?

Alle relevanten Informationen und die kompletten Teilnahmebedingungen sind im Internet unter www.bo.de/tippspiel zu finden.

Sollte es darüber hinaus noch offene Fragen geben, einfach eine Mail an tippspiel@reiff.de schicken. Wir werden dann zeitnah alle Unklarheiten beseitigen.

Jetzt geht es also los, ab sofort können Sie sich für ihren Verein den Platz im Lostopf sichern. Rechtzeitig vor dem Bundesliga-Auftakt am 13. August mit dem Duell von Rekordmeister Bayern München bei Borussia Mönchengladbach werden die beiden Tipper ermittelt, die zum Duell des ersten Spieltags gegeneinander antreten dürfen.

Wir wünschen allen teilnehmenden Vereinen viel Glück und freuen uns auf eine spannende Tippspiel-Saison!

Info

Das gibt es zu gewissen

  • 1. Preis: 1000 Euro für die Vereinskasse
  • 2. Preis: 500 Euro für die Vereinskasse
  • 3. Preis: 300 Euro für die Vereinskasse
Info

Teilnahmebedingungen

1. Veranstaltungsgegenstand

1.1: Der Veranstalter wird in der Zeit von August 2021 bis Mai 2022 ein Bundesliga-Tippspiel durchführen. Für das Tippspiel werden Sportvereine aus der Ortenau über Zeitung (Offenburger Tageblatt, Offenburger Tageblatt-Schwarzwaldzeitung, Acher-Rench-Zeitung, Lahrer Anzeiger, Kehler Zeitung) und gegebenenfalls weitere Kanäle (weitere hauseigene Medien, Sponsoren-Medien, Flyer, Außenwerbung, Banner, Rollups, Facebook, Online etc.) dazu aufgerufen sich mit einer ausgewählten Person als Kandidat bei der Mittelbadischen Presse zu bewerben, um gegen einen anderen Vereinsvertreter im Tippen von Ergebnissen der 1. Fußball-Bundesliga anzutreten. Die Anmeldefrist beginnt am 31. Juli 2021 und endet am 12. Dezember 2021.

1.2: Unter allen Bewerbern werden pro Spieltag (über 17 Spieltage hinweg) zwei Vereine ausgelost, die mit ihren Kandidaten gegeneinander antreten. Die ausgelosten Vereine und Kandidaten werden von der Sportredaktion der Mittelbadischen Presse telefonisch informiert. Die Redaktion holt die Ergebnis-Tipps für den kommenden Spieltag und einige Informationen über den Verein/Kandidaten ein. Werden ausgeloste Teilnehmer telefonisch nicht erreicht, rückt ein weiterer Bewerber nach. Der nicht erreichte Verein hat jedoch die Chance, für weitere Spieltage erneut als Kandidat ausgelost zu werden.

1.3: Die Tipps der Kandidaten werden mit Name, Wohnort, Alter und einigen persönlichen Informationen sowie einem Kandidaten-Porträtbild in den Zeitungen der Mittelbadischen Presse und evtl. in weiteren Medien der reiff medien-Gruppe veröffentlicht. Ebenfalls veröffentlicht wird das Logo des Vereins, für den der Kandidat antritt. Als Kandidaten können nur Bewerber berücksichtigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die sich mit allen erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß angemeldet haben. Der als Kandidat ausgewählte Bewerber ist verpflichtet, dem Veranstalter nach Aufforderung ein Porträtbild zukommen zu lassen und der Veröffentlichung von diesem zuzustimmen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme bzw. Veröffentlichung des Tipps. Pro Spieltag (17 Spieltage) werden die Ergebnis-Tipps der Leserkandidaten ausgewertet. Dabei gilt folgende Regel: Für ein korrekt getipptes Ergebnis gibt es 4 Punkte, für die richtige Tordifferenz gibt es 2 Punkte, für die richtige Tendenz (Sieg, Niederlage, Unentschieden) gibt es einen Punkt. Bei falscher Tendenz gibt es 0 Punkte. Der Verein, dessen Kandidat mehr Punkte erzielt, gewinnt das Duell und qualifiziert sich automatisch für das Finale. Bei Gleichstand gewinnt der Verein/Kandidat, der mit der Anzahl der Tore seiner Tipps näher an der Zahl der tatsächlich erzielten Tore des Spieltages liegt. Sollte auch diese Differenz gleich sein, wird gelost.

1.4: Die Vereine und Kandidaten für das Finale werden vom Veranstalter telefonisch oder per Mail kontaktiert. Gelingt es dem Veranstalter nicht bis zum 4. Januar 2022 die Finalteilnehmer telefonisch oder per Mail zu kontaktieren und die Tipps einzuholen, ist der Veranstalter berechtigt, den Verein/Teilnehmer von der Finalteilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Teilnahme am Finale besteht nicht, wenn der Veranstalter mindestens zwei Versuche der telefonischen Kontaktaufnahme getätigt sowie auf eine entsprechende Mail innerhalb von drei Tagen keine Antwort erhalten hat.

Im Finale treten die Teilnehmer an den Bundesliga-Spieltagen 18 bis 34 jeweils zu Duellen gegeneinander an. Der Duell-Sieger erhält 3 Tabellenpunkte, bei Unentschieden gibt es jeweils einen Punkt. Außerdem können sich die Teilnehmer pro Spieltag einen zusätzlichen Tabellenpunkt erspielen, wenn sie mindestens 12 Tipppunkte erreichen.

Am Saisonende erhält der Verein, der über die komplette Rückrunde die meisten Tipppunkte erzielt hat, 4 zusätzliche Tabellenpunkte. Der Verein mit dem zweitmeisten Tipppunkten erhält 2 zusätzliche Tabellenpunkte, der Verein mit den drittmeisten Tipppunkten einen zusätzlichen Tabellenpunkt. Sieger ist, wer am Ende die meisten Tabellenpunkte erreicht hat. Bei Gleichstand zählt die Anzahl der erzielten Tipppunkte. Ist auch diese Zahl gleich, werden die Geldpreise aufgeteilt.

 

2. Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Teilnehmer

2.1: Der Veranstalter ist alleiniger Inhaber aller Rechte am Bundesliga-Tippspiel der Mittelbadischen Presse.

2.2: Mit dem Einsenden/Upload seiner Bewerbung stimmt der Bewerber allen Teilnahmebedingungen zu und ist mit der Veröffentlichung seines eingeschickten Bildes (idealerweise Porträt-Foto) und den Informationen um seine Person (Name, Vorname, Wohnort, Alter) und den Verein im Zuge der Durchführung des Veranstaltungsgegenstandes bzw. der damit verbundenen Berichterstattung, einverstanden.

2.3: Welche Bewerber tatsächlich im Tippspiel zum Duell antreten dürfen, entscheidet das Los. Die Auslosung der Teilnehmer ist anonym. Für Betrugsversuche oder andere Manipulationen bei der Auslosung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme bzw. Veröffentlichung des Tipps. Der Veranstalter ist berechtigt Bewerber mit unvollständigen oder falschen Bewerbungsinformationen von der Teilnahme auszuschließen. Jeder Bewerber kann nur einmal teilnehmen. Mehrfachbewerbungen unter dem gleichen Namen werden gelöscht.

2.4: Der Finalteilnehmer mit dem höchsten Punktestand gewinnt den Hauptpreis.

2.5: Der Veranstalter berichtet in seinen Medien über den Wettbewerb. Gegebenenfalls berichtet der Veranstalter auch über Partner und Teilnehmer.

2.6: Desweiteren werden einige vom Veranstalter ausgewählte Teilnehmer oder Vereine für die Berichterstattung in der Mittelbadischen Presse oder anderen Medien der reiff medien-Gruppe interviewt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, Wort-, Bild- und Tonaufnahmen weiteren Medien der reiff medien-Gruppe zur Verbreitung zur Verfügung zu stellen. Hierfür erteilt der Teilnehmer ausdrücklich seine Einwilligung.

2.8: Der Teilnehmer und sein Verein verpflichten sich, dem Veranstalter exklusiv nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen für Bild- und Tonaufnahmen, sowie für Interviews im Rahmen des Projekts im nachfolgend genannten Umfang zur Verfügung zu stehen. Hierfür erteilt der Teilnehmer beim Einsenden seiner Bewerbung ausdrücklich seine Einwilligung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Veranstalter nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen an max. einem Tag innerhalb des Wettbewerbszeitraums für Interviewzwecke und an einem Tag außerhalb des Wettbewerbszeitraums für einen Fototermin zur Verfügung zu stehen. Interviews und Fototermine kommen nur auf Wunsch des Veranstalters zustande. Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung von Interviews, Fotos oder anderer Berichterstattung besteht nicht. Interview und Fototermine werden mit den Teilnehmern terminlich abgestimmt.

 

3. Einwilligungen der Bewerber

3.1: Der Bewerber stimmt mit der Einsendung seiner Bewerbung zu, dass der Veranstalter im Zusammenhang mit dem Mittelbadische Presse Bundesliga-Tippspiel Bild- und Tonaufnahmen und/oder Interviews exklusiv mit ihm/ihr erstellt und bestätigt , dass Veranstalter über die Einzelheiten der Projekts, d.h. über den Inhalt und Zweck, sowie die beabsichtigte Verbreitung, insbesondere über die Art und Weise des Projekts und den Zusammenhang, in den das Projekt gestellt werden soll, zuvor informiert hat.

3.2: Der Bewerber stimmt zu, dass sich die Einverständniserklärung und die Rechteeinräumung gemäß nachstehender Ziffer 4 auf alle Bild- und Tonaufnahmen erstreckt, welche der Veranstalter im Zusammenhang mit dem Bundesliga-Tippspiel der Mittelbadischen Presse erstellen wird und/oder bereits erstellt hat. Der Veranstalter ist berechtigt, aus redaktionellen Gründen oder aus anderen vom Veranstalter derzeit nicht abzusehenden wichtigen Gründen von der Durchführung des Bundesliga-Tippspiels abzusehen bzw. an einzelnen Spieltagen auf die Durchführung/Veröffentlichung des Tipps zu verzichten.

 

4. Zusicherungen der Bewerber

4.1: Der Bewerber garantiert dem Veranstalter seine Mitwirkung am Tippspiel nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen. Sollte der Teilnehmer etwaige vereinbarte Termine nicht einhalten, ist der Veranstalter berechtigt, umgehend einen neuen Kandidaten zu benennen. Der Teilnehmer kann dann nicht mehr im Finale antreten und verpasst damit die Chance auf einen Gewinn.

4.2: Für den Fall, dass der Bewerber unverschuldet (z.B. durch Erkrankung) nicht am Tippspiel mitwirken kann und die Termine nicht mehr zu verschieben sind, ist Veranstalter ebenfalls berechtigt, einen Ersatzkandidaten zu benennen. Der Teilnehmer kann dann nicht mehr im Finale antreten und verpasst damit die Chance auf einen Gewinn.

4.3: Der Bewerber sichert dem Veranstalter zu, dass alle von ihm im Rahmen des Tippspiels geäußerten Angaben wahr sind. Macht der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahre Angaben, haftet er dem Verlag für den dadurch verursachten Schaden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das vom Teilnehmer eingesendeten Foto nicht den Bewerber abbildet.

4.4: Der Bewerber sichert zu, dass das von ihm eingesendeten Informationen und Bilder frei von Rechten Dritter sind. Alle eingesendeten Texte und Bilder stellt der Teilnehmer dem Veranstalter und seinen Sponsoren/Partnern, im Rahmen des Veranstaltungsgegenstandes, zur Veröffentlichung zur Verfügung. Der Bewerber stimmt darüber hinaus zu, dass die Informationen und die eingesendeten Bilder auch über das Projekt und den Projektzeitraum hinaus in den Medien der reiff medien-Gruppe und oder in werblichen Aktionen zum Tippspiel verwertet werden dürfen, ohne einen Anspruch auf Vergütung.

 

5. Rechteübertragung

5.1: Der Bewerber überträgt dem Veranstalter zur ausschließlichen beliebig häufigen Nutzung sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Vorhabens gemäß Ziffer 1 bei ihm bereits entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm bereits erworbenen oder noch zu erwerbenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte und sonstigen Rechte an der „Bundesliga-Tippspiel der Mittelbadischen Presse“-Produktion oder seiner Leistung oder sonstigen Mitwirkung an der noch herzustellenden oder bereits hergestellten Produktion inhaltlich, zeitlich und örtlich uneingeschränkt. Eingeschlossen ist das Recht zur Übertragung der Rechte auf Dritte. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Veröffentlichung besteht nicht. Die Rechteübertragung erfolgt unentgeltlich und unbefristet.

5.2: Machen Dritte Ansprüche geltend, die mit der vorgenannten Rechteübertragung in Widerspruch stehen bzw. von ihr ausgeschlossen werden, so hat der Bewerber/Teilnehmer den Veranstalter zu informieren. Unterlässt dies der Teilnehmer und werden solche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter vollumfänglich, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, hiervon frei. Der Veranstalter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwendung derartiger Beeinträchtigungen zu treffen. Eine Abtretung von Rechten des Teilnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters und ist ansonsten ausgeschlossen.

 

6. Exklusivität

Der Teilnehmer ist verpflichtet, nicht in gleicher Angelegenheit für andere Verlage tätig zu werden, insbesondere diesen auch nicht für Interviews, Film- und Ton­band­aufnahmen zum Veranstaltungsgegenstand zur Verfügung zu stehen.

 

7. Geheimhaltung

7.1: Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen, noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

7.2: Bei vorsätzlichen und fahrlässigen Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer dem Veranstalter für den dadurch verursachten Schaden.

 

8. Datenschutz, Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing

8.1: Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vorhabens gemäß Ziffer 1 gespeichert und genutzt. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

8.2: Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder mit dem Veranstalter verbundene Dritte seine bei ihm erhobenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) per Post über Produkte und Dienstleistungen des Veranstalters oder der jeweiligen Partnerunternehmen speichert, verarbeitet und nutzt.

8.3: Es steht jedem Teilnehmer frei, seine Teilnahme am Vorhaben gemäß Ziffer 1 oder seine Einwilligung zur Speicherung und Verwendung seiner Daten zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an kundenservice@reiff.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Mit der Löschung der Daten ist die weitere Teilnahme am Tippspiel ausgeschlossen.

 

9. Haftungssauschluss

9.1: Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer beschränkt sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.

9.2: Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt alleine die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Personen- und Sachschäden. Der Veranstalter haftet für Unfall- und Unfallfolgeschäden und sonstige Schäden durch den Teilnehmer gegenüber Dritten nur insoweit, als eine Versicherung (ohne Rückgriff zu nehmen) für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung des Veranstalters ist, für durch den Teilnehmer verursachte Schäden, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gegenüber Dritten gilt unabhängig vom Rechtsgrund, Zeitpunkt des Schadenseintritts, der Person des Schädigers und des Geschädigten, Zustand des Schädigenden bzw. des schädigenden Ereignisses sowie deren Ursachen und Art, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Begünstigten – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Begünstigten – beruhen.

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