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Experten üben Kritik am E-Sport-Rechtsgutachten des DOSB

dpa
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28. August 2019
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(Bild 1/2) ©dpa - Oliver Berg

Spieleforscher eines Berliner Instituts haben scharfe Kritik an einem vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten geübt, das die Anerkennung von E-Sport als Sport ablehnt.

Alle vom DOSB gegen den E-Sport ins Feld geführten Argumente seien «obsolet und inhaltlich nicht haltbar», hieß es am Mittwoch in einer Stellungnahme der Berliner SRH Hochschule für Kommunikation und Design. Das dortige Institut für Ludologie forscht zu allen spielwissenschaftlichen Phänomenen.

In dem DOSB-Rechtsgutachten hieß es, dass der Begriff Sport «durch die langjährige Rechtssprechung im traditionellen Sinne der Anforderungen an die Körperlichkeit konkretisiert» sei. Jegliches Spiel an der Konsole falle nicht unter diesen und sei «kein Sport im Sinne des geltenden Rechts». Der Gemeinnützigkeit des E-Sports als Sport erteilt das Gutachten deshalb eine Absage.

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«Der DOSB lehnt E-Sport ab, versucht dies nun aber anhand kruder Verengungen auf bestimmte Definitionsmerkmale hinsichtlich des Sportbegriffs auf rechtliche Beine zu stellen. Das macht in meinen Augen vor allem deutlich, dass der DOSB seine Felle davonschwimmen sieht», sagte Instituts-Sprecher Timo Schöber. Der DOSB habe Angst, «dass der E-Sport an Fördertöpfe des klassischen Sports gelangen möchte.» Der DOSB sollte sich klar zum E-Sport als Sport bekennen.

Vor allem die Definition des Begriffes Sport durch die Körperlichkeit stellt das Institut mit Blick auf DOSB-Mitglieder wie Billard, Dart, Minigolf, Schach und Schützensport massiv in Frage. «Von einer umfassenden Körperlichkeit kann bei diesen Sportarten vollständig oder in Teilen weniger die Rede sein als beim E-Sport», hieß es in der Erklärung. Gerade beim Schützensport stelle sich die Frage, warum das Schießen mit echten Waffen für den DOSB sportethisch in Ordnung zu sein scheint, Shooter-Spiele wie «Counter-Strike» oder gar Strategiespiele wie «League of Legends» aber nicht.

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