Auto-Käufer streitet vor BGH um Ersatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt heute, wann ein Autohändler dem Käufer einen Neuwagen mit Macken ersetzen muss. Der Kläger hatte seinen BMW im Jahr 2012 für gut 38.000 Euro gekauft.
Wenig später zeigte das Auto plötzlich immer wieder eine Warnmeldung an: Der Fahrer solle vorsichtig anhalten, um die Kupplung abkühlen zu lassen, das könne bis zu 45 Minuten dauern. Als der Hinweis nach mehreren Werkstattbesuchen beim Händler weiter auftauchte, verlangte der Mann ein neues Fahrzeug ohne das Problem.
Doch der Verkäufer weigerte sich. Der Kunde könne die Kupplung bedenkenlos während der Fahrt abkühlen lassen. Inzwischen sei der Hinweis auch anders formuliert. Die neue Fassung sei dem Auto 2014 bei einem Kundendienst-Termin aufgespielt worden (Az. VIII ZR 66/17).
Zuletzt hatte das Nürnberger Oberlandesgericht entschieden, dass der Händler den Wagen trotzdem ersetzen muss. Der BGH kann sein Urteil am Tag der Verhandlung oder zu einem späteren Termin verkünden.
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