BGH urteilt zu Sanierungen im Wohneigentum
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet heute ein Urteil zu Sanierungen im Wohneigentum. Es geht um Arbeiten, die ein einzelner Eigentümer ohne Beschluss der Gemeinschaft auf eigene Faust vornehmen lässt.
Die Frage ist, ob er damit automatisch auf den Kosten sitzen bleibt. (Az. V ZR 254/17) Der Kläger hatte sich in seiner Wohnung in Hamburg für rund 5500 Euro neue Fenster einsetzen lassen und will jetzt, dass sich die Anderen nachträglich daran beteiligen. Denn eigentlich ist das Instandsetzen der Fenster Sache der Eigentümergemeinschaft. 2005, als die Fenster ausgetauscht wurden, dachten aber noch alle, dass dafür jeder selbst verantwortlich ist. Der Mann konnte es also nicht besser wissen.
Für die Gemeinschaft sind solche unabsehbaren Forderungen ein Problem. Über die Arbeiten wurde nie abgestimmt, Geld dafür ist nicht eingeplant. Die Richter wollen diesen Konflikt nun lösen: Sie hatten in der Verhandlung im April ein grundsätzlicheres Urteil angekündigt.