Karlsruhe

BGH verhandelt über Kündigung von Mietern wegen Mietschulden

dpa
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12. September 2018
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit den Folgen einer fristlosen Kündigung.

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit den Folgen einer fristlosen Kündigung. ©dpa - Andrea Warnecke

Der Rausschmiss von Mietern, die ihre Miete nicht bezahlt haben, beschäftigt heute den Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH).

Größerer Zahlungsverzug erlaubt Vermietern die fristlose Kündigung. Wer seine Schulden innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten begleicht, darf allerdings bleiben.

Nach den Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes sprechen deshalb so gut wie alle Vermieter gleichzeitig die ordentliche Kündigung mit mehreren Monaten Kündigungsfrist aus - um sicherzugehen, dass der Mieter tatsächlich ausziehen muss. Das Landgericht Berlin stellt diese Praxis nun anhand zweier Fälle infrage und fordert die obersten Zivilrichter zur Klärung auf. Die Berliner Richter meinen, mit der fristlosen Kündigung erlösche das Mietverhältnis augenblicklich. Die ordentliche Kündigung laufe ins Leere. (Az. VIII ZR 231/17 u.a.)

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Der BGH kann sein Urteil am Verhandlungstag oder später verkünden.

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