Telefonaktion zur Soforthilfe Corona

„Das Nothilfeprogramm dient der Insolvenzabwehr“

Anne Guhlich und Sabine Marquard
Lesezeit 6 Minuten
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27. März 2020
Viele Unternehmen, darunter auch Handwerker, die wegen der Corona-Krise in Existenznot geraten, können auf Hilfe vom Land bauen, um eine Insolvenz zu verhindern.

Viele Unternehmen, darunter auch Handwerker, die wegen der Corona-Krise in Existenznot geraten, können auf Hilfe vom Land bauen, um eine Insolvenz zu verhindern. ©Foto: dpa/Felix Kästle

Durch die Corona-Krise geraten viele Unternehmer, Geschäftsleute, Soloselbstständige und Handwerker in Existenznot. Seit Kurzem können sie finanzielle Soforthilfe beim Wirtschaftsministerium beantragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Stuttgart - Die ersten Selbstständigen und Kleinunternehmen dürften in Kürze Geld aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Landes auf dem Konto haben. Die ersten Anträge seien bewilligt und die Auszahlungen angewiesen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Bis Freitagnachmittag waren nach Angaben des Ministeriums mehr als 88 000 Anträge auf Soforthilfe eingegangen. Bei einer Telefonaktion unserer Zeitung standen Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), L-Bank-Chefin Edith Weymayr sowie Johannes Schmalzl, Hauptgeschäftsführer der IHK Region Stuttgart, und Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Hand­werkskammer Rede und Antwort. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer darf die Soforthilfe beantragen?

Die Soforthilfe Corona richtet sich an alle Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform. Hierzu zählen auch Einzelunternehmer, Freiberufler und gemeinnützige Sozialunternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Als wirtschaftliche Tätigkeit wird der Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen zu einem bestimmten Preis auf einem bestimmten Markt angesehen. Die Bearbeitung von Anträgen von Freiberuflern erfolgt auch ohne Mitgliedschaft über die IHK Region Stuttgart.

Wie wird die Soforthilfe beantragt?

Der Antrag muss online gestellt werden. Die Unternehmen müssen ein Antragsformular ausfüllen und dieses unterschrieben einreichen. Dazu laden sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums www.wm.baden-wuerttemberg.de ein Antragsformular herunter.

Wie läuft das Online-Verfahren ab?

Der Antrag kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Er wird ausgedruckt und unterschrieben. Danach muss er eingescannt oder abfotografiert werden. Das digitale Einreichen erfolgt über die Website www.bw-soforthilfe.de. Dort wird dann auch die für die weitere Bearbeitung notwendige Vorgangsnummer generiert. Wichtig: Anträge, die per E-Mail eingehen, können nicht bearbeitet werden.

An welche Voraussetzungen ist die Soforthilfe gekoppelt?

Es muss eine durch Corona entstandene existenzbedrohende Situation vorliegen, aus der sich ein Liquiditätsengpass ergibt.

Was bedeutet der Liquiditätsengpass?

Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, um laufende Verpflichtungen wie beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten zu zahlen. Damit ist die Höhe der anfallenden Kosten ab 11. März 2020 anzugeben, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht mehr beglichen werden können. Berechnet auf drei Monate.

Wir sind noch liquide, die Aufträge brechen aber kontinuierlich weg. Können wir den Antrag stellen?

Wenn der Betrachtungszeitraum von drei Monaten aufzeigt, dass es an die Existenz des Betriebs geht, dann sind Sie antragsberechtigt. Dann nämlich können die Fixkosten durch die ausbleibenden Umsätze durch die Corona-Krise nicht mehr gedeckt werden, und der Betrieb geht in Schieflage.

Muss ich private Mittel einsetzen?

Ja, bevor Soforthilfe in Anspruch genommen genommen werden kann, ist verfügbares liquides Privatvermögen wie zum Beispiel Bankguthaben einzusetzen. Nicht anzurechnen sind Mittel für die langfristige Altersversorgung (etwa Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen) oder Mittel in angemessener Höhe, die für einen durchschnittlichen Lebensunterhalt benötigt werden.

Werden die Umsatzverluste überprüft?

Sie müssen im Formular die Umsatzverlustekonkret beziffern und erläutern, welche Kosten jetzt oder in naher Zukunft nicht mehr selbst gedeckt werden können. Zur Antragstellung benötigen Sie keinerlei Belegunterlagen. Sie erklären an Eides statt. Diese Angaben können im Nachgang überprüft werden.

Sind Umsatzeinbußen nur förderungsfähig, wenn diese zu Liquiditätsengpässen führen?

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Ja, dieses Notfallprogramm dient primär der Insolvenzabwehr! Wir können damit nicht alle Corona-bedingten Umsatz- und Gewinneinbußen ausgleichen, auch wenn dies so manche Antragsteller vom Staat erwarten. Auch viele abhängig Beschäftigten gehen in Kurzarbeit und müssen in dieser schweren Zeit mit Einkommenseinbußen ihre Familie über Wasser halten.

Kann es sein, dass die Fördermittel ausgehen, bevor man den Antrag gestellt hat?

Nein, es können grundsätzlich bis Ende Juni Anträge gestellt werden, die selbstverständlich auch bedient werden. Wichtig ist, in Ruhe abzuschätzen, wie hoch der Liquiditätsbedarf in den nächsten drei Monaten sein wird. Dafür sollte man sich lieber eine Woche mehr Zeit nehmen, sich eventuell Beratung dazu holen und so einen gut begründeten Antrag einreichen. Ein gut begründeter Antrag hat große Chancen, bewilligt zu werden, und zwar schnell.

Muss die Soforthilfe zurückgezahlt werden?

Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, soweit die relevanten Angaben im Antrag richtig und vollständig waren und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

Ich habe Fixkosten von monatlich 3700 Euro. Zusätzlich muss ich noch Unterhaltszahlungen an Kinder leisten. Zählen die zu den Fixkosten?

Nein, es werden nur die Fixkosten berücksichtigt, die unmittelbar mit dem laufenden Geschäftsbetrieb zu tun haben.

Ich habe im Nachhinein bemerkt, dass sich beim Ausfüllen des Antrags Fehler eingeschlichen haben. Was soll ich tun?

Sollte es bei der Plausibilitätskontrolle durch die Kammern notwendig sein, präzisere Details zu erfahren, so melden wir uns per Mail bei Ihnen.

Sind beim Ausfüllen des Antrags Unterlagen zusätzlich einzureichen?

Nein, die werden aber eventuell später relevant. Für den Fall einer späteren Prüfung sollten sie daher aufbewahrt werden.

Wann kann ich mit dem beantragten Geld rechnen?

Da die Anträge von allen am Prozess Beteiligten mit höchster Priorität bearbeitet werden, sollte die Auszahlung rasch erfolgen. Allerdings ist die Masse an Anträgen extrem hoch.

Muss im Antrag angegeben werden, dass Kurzarbeitergeld beantragt wurde?

Ja. Wenn infolge der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragt wurde, ist das im Antrag auf Soforthilfe anzuführen. Von zentraler Bedeutung ist hier der Einfluss des Kurzarbeitergelds auf die Liquiditätssituation. Wenn dadurch keine Liquiditätsengpässe vorliegen oder Engpässe deutlich verringert werden, kann dies zu einem Wegfall der Soforthilfe bzw. zu entsprechend reduzierten Soforthilfezahlungen führen. Anspruch besteht demnach trotzdem. Es muss aber glaubhaft gemacht werden, dass aufgrund weiterer Verbindlichkeiten – wie Mieten, Leasingraten, Lebenshaltung – ein Liquiditätsengpass besteht. Personalkosten für die Mitarbeiter in Kurzarbeit können aber nicht zweimal geltend gemacht werden. Auch andere Hilfen, wie beispielsweise Versicherungsleistungen, sind kein K.-o.-Kriterium, aber sie reduzieren natürlich den Engpass.

Wie sieht die Hilfe für medizinische Berufe aus?

Hier sind aktuell Sonderregelungen über die Krankenkassen angedacht. Auch hier gilt: Reichen andere Hilfen, auch die der Krankenkassen nicht aus, kann Soforthilfe beantragt werden. Aber eben nicht als Gewinnausgleich, sondern zur Sicherung der Liquidität und damit Aufrechterhaltung der Betriebsstruktur.

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