Washington

Dieselskandal: US-Börsenaufsicht reicht Klage gegen VW ein

dpa
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15. März 2019
Sitz der US-Börsenaufsicht SEC in Washington.

Sitz der US-Börsenaufsicht SEC in Washington. ©dpa - Andrew Harnik/AP

Die US-Börsenaufsicht SEC hat Volkswagen im Dieselskandal wegen angeblicher Verstöße gegen amerikanische Wertpapiergesetze verklagt.

Tochterfirmen des Konzerns sollen bei der Ausgabe von Anleihen und anderen besicherten Wertpapieren gegen Informationsvorschriften verstoßen haben. VW kündigte an, sich mit «Nachdruck» zur Wehr zu setzen. Die Klage weise «erhebliche juristische und inhaltliche Mängel auf». Die Klage steht im Zusammenhang mit der im September 2015 in den USA aufgeflogenen Software-Manipulation von Abgastests.

23 Milliarden US-Dollar

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«Volkswagen hat bereits vor über zwei Jahren milliardenschwere Vergleichsabkommen mit dem US-Justizministerium, fast allen US-Bundesstaaten sowie beinahe 600.000 Verbrauchern in den USA geschlossen», sagte ein VW-Sprecher. «Bedauerlicherweise versucht die SEC, nun noch einmal draufzusatteln.» VW hatte mehr als 23 Milliarden US-Dollar gezahlt, um die Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu räumen. Zum Vergleich mit dem Justizministerium zählte auch ein Schuldeingeständnis des Konzerns, gegen US-Gesetze verstoßen zu haben.

Volkswagen sieht sich - neben Klagen von Autokäufern - einer Reihe von Anlegerklagen gegenüber, vor allem im Kapitalanlegermusterverfahren von Aktionären vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Zuletzt bezifferte VW die Risiken aus solchen anhängigen Anlegerklagen weltweit im Geschäftsbericht auf rund 9,6 Milliarden Euro. Volkswagen hat immer wieder bestritten, gegen Informationspflichten verstoßen zu haben. Mit einigen klagenden US-Anlegern hatten sich der Konzern bereits auf einen Vergleich geeinigt.

Im Geschäftsbericht hatte VW am Dienstag auch mitgeteilt, dass die US-Börsenaufsicht den Konzern im Januar 2017 informiert hatte, dass sie rund um die Begebung von Anleihen und vermögensbesicherten Wertpapieren (sogenannte ABS - Asset Backed Securities) ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe.

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