Luxemburg

EuGH: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

dpa
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14. Mai 2019
Eine Karte zur Arbeitszeiterfassung und eine Stechuhr. Nach einem Urteil des EuGH sollen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen.

Eine Karte zur Arbeitszeiterfassung und eine Stechuhr. Nach einem Urteil des EuGH sollen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. ©dpa - Armin Weigel

Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg.

Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die in EU-Richtlinien und in der EU-Grundrechtecharta zugesicherten Arbeitnehmerrechte.

Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen. (Rechtssache C-55/18)

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