BGH hat entschieden

Gebühren für Basiskonto sind unangemessen

red/ Reuters
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30. Juni 2020
Der Zugang zu einem Basiskonto soll laut Gesetz auch einkommensschwachen Verbrauchern gesichert werden.

Der Zugang zu einem Basiskonto soll laut Gesetz auch einkommensschwachen Verbrauchern gesichert werden. ©Foto: dpa/Andrea Warnecke

Für ein Basiskonto darf die Deutsche Bank künftig keine Gebühren mehr erheben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das soll vor allem einkommensschwachen Verbrauchern helfen.

Karlsruhe - Die Deutsche Bank darf für Basiskonten keine monatliche Gebühr von 8,99 Euro mehr erheben. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Kontogebühr am Dienstag für unangemessen und unwirksam. Der mit der Führung von Basiskonten verbundene Mehraufwand dürfe nicht allein auf die Inhaber solcher Konten umgelegt werden. Damit hatte die Unterlassungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen Erfolg. (AZ: XI ZR 119/19)

Das Urteil ist nun rechtskräftig

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Der Zugang zu einem Basiskonto soll laut Gesetz auch einkommensschwachen Verbrauchern gesichert werden. Deshalb besteht für Banken die Verpflichtung, diesem Kundenkreis ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen. Die Deutsche Bank verlangte wegen des Mehraufwands jedoch eine monatliche Gebühr von 8,99 Euro. Für das sogenannte Aktiv-Konto werden dagegen nur 4,99 Euro monatlich fällig. Dagegen klagte die Verbraucherorganisation. Die Klage hatte bereits vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt Erfolg. Nun wies der BGH auch die Revision des Kreditinstituts zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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