Frankfurt/Main

Grundsatzeinigung bei Ryanair noch in diesem Jahr erwartet

dpa
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14. November 2018
Beim Billigflieger Ryanair zeichnet sich ein schnelles Ende des Tarifkonflikts mit dem deutschen Personal ab.

Beim Billigflieger Ryanair zeichnet sich ein schnelles Ende des Tarifkonflikts mit dem deutschen Personal ab. ©dpa - Marcel Kusch/Illustration

Beim Billigflieger Ryanair zeichnet sich ein schnelles Ende des Tarifkonflikts mit dem deutschen Personal ab.

Nach der grundsätzlichen Einigung für die rund 1000 Flugbegleiter sieht sich nun auch die Pilotengewerkschaft «Vereinigung Cockpit» auf einem guten Weg, noch in diesem Jahr zumindest eine grundsätzliche Einigung mit dem Unternehmen erzielen zu können.

«Wir haben für den November noch drei Termine vereinbart und wollen in diesem Zeitraum ein Eckpunktepapier erreichen», erklärte VC-Sprecher Janis Schmitt nach Verhandlungen am Mittwoch in Frankfurt.

Ein detaillierter Tarifvertrag für die mehr als 400 Piloten könne dann im Nachgang ausgearbeitet werden und rückwirkend gelten. An den Verhandlungen haben erstmals auch zwei unabhängige Schlichter teilgenommen. Ryanair hatte schon früher auf einen schnellen Abschluss noch in diesem Jahr gepocht.

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Am Dienstag hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin bekannt gegeben, dass ihre Mitglieder der Vorvereinbarung für das in Deutschland stationierte Kabinenpersonal zugestimmt haben. Die Vereinbarung enthält deutliche Erhöhungen insbesondere des Fixgehalts.

Verdi und VC hatten in diesem Jahr mehrfach zur Durchsetzung ihrer Ziele den irischen Billigflieger bestreikt und dabei auch mit Gewerkschaften aus anderen europäischen Ländern zusammengearbeitet.

Die VC verlangt neben Sozialplänen bei Stationsschließungen unter anderem die Zustimmung des Managements zur Bildung von Betriebsräten. Das sei derzeit der am heftigsten umstrittene Punkt, sagte Schmitt. Möglicherweise wird dieser Konflikt aber durch Änderungen am deutschen Betriebsverfassungsgesetz entschärft, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt hat. Bislang darf eine solche Arbeitnehmervertretung des fliegenden Personals nur gebildet werden, wenn zuvor ein Tarifvertrag dazu abgeschlossen ist.

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