Prozess in Leipzig: Kükentöten aus vernünftigem Grund?
Die heftig kritisierte Praxis des Kükentötens in der Legehennenzucht steht heute beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss grundsätzlich klären, ob das Töten männlicher Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.
Jährlich werden laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen dieser Eintagesküken nach dem Schlüpfen getötet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Praxis 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien klagten dagegen und setzten sich in den Vorinstanzen durch.
Über Revision verhandelt
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied 2016, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien. Von 11.30 Uhr an wird in Leipzig über die Revisionen gegen diese Urteile verhandelt. Es ist noch offen, wann das Gericht eine Entscheidung treffen wird. Ein Termin zur Verkündung des Urteils soll am Ende der mündlichen Verhandlung bekanntgegeben werden. (Az.: BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16)