Berlin

Scholz schlägt globale Mindeststeuer für Konzerne vor

dpa
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19. Oktober 2018
Olaf Scholz (SPD) und sein französischer Kollege Bruno Le Maire sind laut «Handelsblatt» der Überzeugung, dass Steuerwettbewerb nicht per se schlecht sei, aber Untergrenzen nötig seien.

Olaf Scholz (SPD) und sein französischer Kollege Bruno Le Maire sind laut «Handelsblatt» der Überzeugung, dass Steuerwettbewerb nicht per se schlecht sei, aber Untergrenzen nötig seien. ©dpa - Kay Nietfeld

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will nach einem Zeitungsbericht auf internationaler Ebene eine Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen vereinbaren.

«Frankreich und Deutschland haben (...) vorgeschlagen, eine Mindeststeuer zu diskutieren und zum Standard zu erheben», sagte der oberste Steuerexperte der Industrieländerorganisation OECD, Pascal Saint-Amans, dem «Handelsblatt» (Freitag). Der Vorschlag sei auf Wohlwollen gestoßen.

Vereinfacht würde das Modell so funktionieren: Wenn ein Konzern Gewinn in ein Land verschiebt, in dem er nur mit einem Niedrigsteuersatz unter einem bestimmten Wert belastet wird, kann der Fiskus im Ursprungsland die Differenz zur Mindestschwelle vom Mutterkonzern kassieren.

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Die OECD sieht laut «Handelsblatt» durchaus Chancen, den Plan international voranzutreiben. «Auch die Amerikaner haben zu verstehen gegeben, dass dies eine Idee ist, über die man diskutieren könne», sagt Saint-Amans dem Blatt. Man sei aber noch in einem sehr frühen Stadium der Diskussion, in dem vor allem Ideen gesammelt werden.

Scholz und sein französischer Kollege Bruno Le Maire sind laut «Handelsblatt» der Überzeugung, dass Steuerwettbewerb nicht per se schlecht sei, aber Untergrenzen nötig seien. Offiziell handele es sich zwar um einen Vorschlag aus Berlin, es könne aber durchaus ein gemeinsamer deutsch-französischer Vorstoß werden.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) treibt zusammen mit der G20-Gruppe der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Maßnahmen gegen Steuertricks internationaler Konzernen voran. Dabei geht es um die Vermeidung von Gewinnkürzung und Gewinnverlagerungen, das sogenannte BEPS-Projekt. Schon in der Vergangenheit gab es auch auf EU-Ebene Vorstöße für ein Mindestmaß an Besteuerung von Unternehmen.

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