Dieselabgasskandal

Schwere Niederlagen vor Gericht für VW

Christoph Rigling
Lesezeit 3 Minuten
Jetzt Artikel teilen:
26. Mai 2019
Für den VW-Konzern beginnt der Dieselabgasskandal nun auch in Deutschland teuer zu werden.

Für den VW-Konzern beginnt der Dieselabgasskandal nun auch in Deutschland teuer zu werden. Foto: dpa ©dpa

Seit dem der Bundesgerichtshof in der juristischen Auseinandersetzung um den VW-Dieselabgaskandal in einem Hinweisbeschluss die Seite der Verbraucher gestärkt hat, verliert der Autobauer reihenweise Verfahren. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat jetzt drei Autoneulieferungen ohne Nutzungsentschädigung angeordnet. 
 

 Hartnäckigkeit zahlt sich aus – zumindest für Hermann Billharz aus Gutach. Der Volkswagenkonzern muss ihm einen neuen Sharan vor die Haustür stellen. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat im Abgasskandal den Konzern dazu verurteilt, ohne dass Billharz eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss. Das Landgericht Konstanz hatte in erster Instanz die Klage von Billharz abgelehnt. Karlsruhe kassierte jetzt das Urteil ein. 

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr vertrat den Gutacher Billharz in dem Verfahren. Wie die Kanzlei zusätzlich mitteilte, müssen zwei weitere VW- beziehungsweise Audi-Händler wegen der illegalen Abschalteinrichtung Autos neu ausliefern. Damit haben die Geschädigten über Jahre kostenlos ihr Fahrzeug gefahren und erhalten nunmehr ein neues Fahrzeug.

Doch warum hatte Billharz in ersten Instanz vor dem Landgericht Konstanz seine Klage auf Neulieferung verloren? Das Landgericht hielt das Update zur Behebung der Fehler für zumutbar. Die Kosten für das Aufspielen des Updates seien erheblich geringer als die Neulieferung eines neuen Pkw, weshalb dem Händler die Lieferung eines neuen Fahrzeugs im Tausch gegen das Manipulierte unzumutbar sei. Dieser Ansicht erteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe nunmehr eine Absage. Es hob das Urteil des Landgerichts Konstanz auf und verurteilte den Händler zur Neulieferung des VW Sharan. Das Oberlandesgericht urteilte, dass die Neulieferung wegen eines Modellwechsels nicht unmöglich sei. Das neue Modell des VW Sharan entspreche vertraglich noch dem alten Modell. Auch sei die Nachlieferung nicht unzumutbar. 

- Anzeige -

Ursache für den Sinneswandel von Richtern ist ein im Februar ergangener Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, der die Seite der VW-Geschädigten stärkt. Die Neulieferung eines Fahrzeugs könne nicht mit der Begründung verweigert werden, dass zwischenzeitlich ein Modellwechsel eingetreten sei, so der BGH. Diese Vorgabe hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinen Urteilen aufgegriffen und kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass auch bei einem zehn Jahre alten Audi A3 bzw. bei einem acht Jahre alten VW Sharan keine Unmöglichkeit aufgrund verschiedener Modellwechsel vorliegt und eine Nachlieferung möglich ist.

Die Urteile seien deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie Einfluss auf tausende Verfahren im Abgasskandal haben können«, betonte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Dies gilt insbesondere für die Verfahren gegen VW und Audi wegen den drei Liter Fahrzeugen und für Verfahren gegen Daimler. Hier droht den Konzernen eine Klageflut mit Millionenforderungen der Kunden. »Es ist ein weiterer Meilenstein in der Aufarbeitung des VW-Skandals«, betonte die Kanzlei weiter. Als eine der wenigen Kanzleien bundesweit habe man von Beginn an die Rechtsansicht vertreten, dass Neuwagenkäufer einen Anspruch auf Neulieferung ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung haben. »Die Rechtsprechung hat sich zu Gunsten der VW Geschädigten gewendet«, heißt es weiter. 

Die Anwälte raten Geschädigten weiter dazu, gegen VW vorzugehen. Einzelklagen seien weiter möglich. Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft zudem die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Am 30. September ist der erste mündliche Verhandlungstag in Braunschweig vor dem Landgericht angesetzt. Bis zum 29. September ist es noch möglich, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen.

Das könnte Sie auch interessieren

- Anzeige -
  • Alles andere als ein Glücksspiel: die Geldanlage in Aktien. Den Beweis dafür tritt azemos in Offenburg seit mehr als 20 Jahren erfolgreich an.
    17.04.2024
    Mit den azemos-Anlagestrategien auf der sicheren Seite
    Die azemos Vermögensmanagement GmbH in Offenburg gewährt einen Einblick in die Arbeit der Analysten und die seit mehr als 20 Jahren erfolgreichen Anlagestrategien für Privat- sowie Geschäftskunden.
  • Auch das Handwerk zeigt bei der Berufsinfomesse (BIM), was es alles kann. Hier wird beispielsweise präsentiert, wie Pflaster fachmännisch verlegt wird. 
    13.04.2024
    432 Aussteller informieren bei der Berufsinfomesse Offenburg
    Die 23. Berufsinfomesse in der Messe Offenburg-Ortenau wird ein Event der Superlative. Am 19. und 20. April präsentieren 432 Aussteller Schulabsolventen und Fortbildungswilligen einen Querschnitt durch die Ortenauer Berufswelt. Rund 24.000 Besucher werden erwartet.
  • Der Frühling steht vor der Tür und die After-Work-Events starten auf dem Quartiersplatz des Offenburger Rée Carrés.
    12.04.2024
    Ab 8. Mai: Zum After Work ins Rée Carré Offenburg
    In gemütlicher Runde chillen, dazu etwas Leckeres essen und den Tag mit einem Drink ausklingen lassen? Das ist bei den After-Work-Events im Rée Carré in Offenburg möglich. Sie finden von Mai bis Oktober jeweils von 17 bis 21 Uhr auf dem Quartiersplatz statt.
  • Mit der Kraft der Sonne bringt das Unternehmen Richard Neumayer in Hausach den Stahl zum Glühen. Einige der Solarmodule befinden sich auf den Produktionshallen.
    09.04.2024
    Richard Neumayer GmbH als Klimaschutz-Pionier ausgezeichnet
    Das Hausacher Unternehmen Richard Neumayer GmbH wurde erneut für seine richtungsweisende Pionierarbeit für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausgezeichnet. Die familiengeführte Stahlschmiede ist "Top Innovator 2024".