Karlsruhe

Unrichtige Produktbewertungen auf Amazon: BGH klärt Haftung

dpa
Lesezeit 2 Minuten
Jetzt Artikel teilen:
14. November 2019
Ein Amazon-Logistikzentrum.

Ein Amazon-Logistikzentrum. ©dpa - Ina Fassbender/dpa

Beim Online-Shopping können die Produktbewertungen früherer Käufer Orientierung geben - aber was die Anderen schreiben, muss nicht unbedingt Hand und Fuß haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt heute die Frage, ob der Anbieter des Produkts für solche fragwürdigen Aussagen haftet. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe können ihr Urteil gleich nach der Verhandlung oder erst in den nächsten Wochen verkünden. (Az. I ZR 193/18)
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hat einen Händler aus Essen verklagt, der auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes anbietet. Dort hatten Nutzer geschrieben, das Produkt lindere Schmerzen. Medizinisch ist das nicht gesichert. Der Verband hatte den Händler wegen dieser Behauptung schon vor einigen Jahren abgemahnt. Dieser hatte sich damals per Unterlassungserklärung verpflichtet, nicht mehr damit zu werben. Der VSW sieht diese Verpflichtung durch die Kundenbewertungen gebrochen und pocht auf die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Kein Erfolg

- Anzeige -

In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Die Bewertungen enthielten zwar irreführende Angaben, entschied das Oberlandesgericht Hamm im September 2018. Der Verkäufer habe darauf aber keinen Einfluss. Die Richter hielten die Rezensionen insbesondere nicht für Werbung. Ihr Inhalt könne sich in kürzester Zeit verändern, eine einzige vernichtende Kritik ganz schnell ein positives Meinungsbild zerstören. Außerdem wisse der Durchschnitts-Verbraucher zumindest ungefähr, wie Amazon und das Bewertungssystem funktionierten.

Amazon hatte es auf Anfrage des Händlers abgelehnt, die Bewertungen zu löschen. Der VSW meint, dann hätte der Anbieter sein Produkt eben ganz von der Seite nehmen und es anderweitig verkaufen müssen. «Die Händler nutzen die breiten Vorteile einer großen Plattform wie Amazon, wollen aber nicht die Nachteile in Kauf nehmen», sagte VSW-Geschäftsführer Ferdinand Selonke. Das sei nicht vertretbar.

Das könnte Sie auch interessieren

- Anzeige -
  • Alles andere als ein Glücksspiel: die Geldanlage in Aktien. Den Beweis dafür tritt azemos in Offenburg seit mehr als 20 Jahren erfolgreich an.
    17.04.2024
    Mit den azemos-Anlagestrategien auf der sicheren Seite
    Die azemos Vermögensmanagement GmbH in Offenburg gewährt einen Einblick in die Arbeit der Analysten und die seit mehr als 20 Jahren erfolgreichen Anlagestrategien für Privat- sowie Geschäftskunden.
  • Auch das Handwerk zeigt bei der Berufsinfomesse (BIM), was es alles kann. Hier wird beispielsweise präsentiert, wie Pflaster fachmännisch verlegt wird. 
    13.04.2024
    432 Aussteller informieren bei der Berufsinfomesse Offenburg
    Die 23. Berufsinfomesse in der Messe Offenburg-Ortenau wird ein Event der Superlative. Am 19. und 20. April präsentieren 432 Aussteller Schulabsolventen und Fortbildungswilligen einen Querschnitt durch die Ortenauer Berufswelt. Rund 24.000 Besucher werden erwartet.
  • Der Frühling steht vor der Tür und die After-Work-Events starten auf dem Quartiersplatz des Offenburger Rée Carrés.
    12.04.2024
    Ab 8. Mai: Zum After Work ins Rée Carré Offenburg
    In gemütlicher Runde chillen, dazu etwas Leckeres essen und den Tag mit einem Drink ausklingen lassen? Das ist bei den After-Work-Events im Rée Carré in Offenburg möglich. Sie finden von Mai bis Oktober jeweils von 17 bis 21 Uhr auf dem Quartiersplatz statt.
  • Mit der Kraft der Sonne bringt das Unternehmen Richard Neumayer in Hausach den Stahl zum Glühen. Einige der Solarmodule befinden sich auf den Produktionshallen.
    09.04.2024
    Richard Neumayer GmbH als Klimaschutz-Pionier ausgezeichnet
    Das Hausacher Unternehmen Richard Neumayer GmbH wurde erneut für seine richtungsweisende Pionierarbeit für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausgezeichnet. Die familiengeführte Stahlschmiede ist "Top Innovator 2024".