Mainz

Verbraucherschutzminister diskutieren Lebensmittel-Ampeln

dpa
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22. Mai 2019
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Mit einem Aufdruck in den Ampelfarben grün, gelb und rot sollen Lebensmittel mit besonders viel Zucker oder Fett für Verbraucher leichter erkennbar werden.

Mit einem Aufdruck in den Ampelfarben grün, gelb und rot sollen Lebensmittel mit besonders viel Zucker oder Fett für Verbraucher leichter erkennbar werden. ©dpa - Jens Büttner

Eine farbliche Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln sowie eine Bundesbehörde zur Kontrolle computergesteuerter Entscheidungen: Das sind zwei Initiativen für eine Verbraucherschutzministerkonferenz in Mainz, die heute beginnt.

Staatssekretäre und Minister beraten an drei Tagen über eine Fülle von Themen. Darunter sind auch die Bekämpfung von betrügerischen Online-Shops, Datenschutz bei intelligenten Spielzeugen (Smart Toys), Energievergleichsportale, unseriöse Inkasso-Firmen, ambulante Pflege und Online-Schlichter. Rheinland-Pfalz ist Gastgeber der Konferenz.

Gemeinsam mit Berlin setzt sich die Landesregierung von Rheinland-Pfalz für eine farbliche Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmitteln in Deutschland ein. Vorbild ist der französische Nutriscore. Dabei werden verschiedene Bestandteile wie Ballaststoffe und Proteine verrechnet und das Lebensmittel anhand einer fünfstufigen Farbskala bewertet.

Freiwillig

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Dem EU-Recht zufolge könnten die Mitgliedsländer dies aber nur freiwillig und nicht verpflichtend einführen. In dem Antrag werde daher die Bundesregierung auch aufgefordert, sich in einem zweiten Schritt dafür stark zu machen, solche Kennzeichnungen in den EU-Staaten verpflichtend einführen zu können.

Die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, die Rheinland-Pfälzerin Anne Spiegel (Grüne), fordert mit Blick auf das Treffen eine Bundesbehörde zur Kontrolle computergesteuerter Entscheidungen. «Wir wollen, dass uns Algorithmen das Leben erleichtern und nicht unser Leben bestimmen.» Algorithmen entschieden aber beispielsweise über Kreditwürdigkeit und Produktempfehlungen. Sie seien missbrauchs- und fehleranfällig und könnten zu diskriminierenden Entscheidungen führen.

Als Beispiel nennt Spiegel den Abschluss von Versicherungen und Mobilfunkverträgen, den Umgang mit Job-Bewerbungen sowie die Ablehnung von Krediten, weil der Antragsteller etwa in einer Straße mit vielen Sozialleistungsbeziehern wohnt. Die Hersteller vernetzter Geräte wie etwa für das «Smart Home» müssten stärker in die Pflicht genommen werden und verbindlichen IT-Sicherheitsstandards folgen, verlangt Spiegel. Die Verbraucher brauchten Transparenz, einschließlich des individuellen Rechts auf Auskunft über die Algorithmen.

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