Wirecard: Bafin verbietet Spekulationen auf fallende Kurse
Die Finanzaufsicht Bafin hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Zahlungsdienstleister Wirecard untersagt.
Ab sofort sei es für zwei Monate verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit.
Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen wollen. Es bestehe das Risiko, dass die Verunsicherung des Marktes hinsichtlich einer angemessenen Preisbildung bei Wirecard-Aktien zunehme und sich zu einer generellen Marktverunsicherung ausweite, hieß es von der Bafin.
In jüngster Zeit glich der Verlauf des Börsenkurses von Wirecard einer Achterbahnfahrt. Derart große Kursschwankungen sind bei Dax-Konzernen sehr ungewöhnlich.
Die Münchner Staatsanwaltschaft und die Bafin hatten sich eingeschaltet - und zuletzt wurden auch noch in den USA erste Sammelklagen eingereicht. Die «Financial Times» hatte in den vergangenen Tagen und Wochen mehrere Berichte über mögliche Bilanzierungsverstöße veröffentlicht. Wirecard dementiert, dass Regelverstöße festgestellt wurden.
Leerverkäufer - im Börsenjargon auch englisch «Short-Seller» genannt - leihen sich bei Aktionären gegen Gebühr Aktienpakete und verkaufen sie am Markt. Sinkt der Aktienkurs, können sie die Papiere günstiger zurückkaufen, um sie dem Eigentümer zum festgelegten Zeitpunkt zurückzugeben.
Auch Wirecard war nach Angaben der Bafin in den Jahren 2008 und 2016 Ziel von sogenannten «Short»-Attacken, bei denen Leerverkäufer durch das Eingehen entsprechender Positionen profitiert haben - diese hätten auch zu Kursrückgängen geführt.