Weinbauverband zum Jahrgang 2017: »Baden ist lieferfähig«
Die Lese ist noch nicht abgeschlossen, doch bereits jetzt ist klar, dass die Frostschäden im Frühjahr ihre Spuren im Herbst hinterlassen haben. Das Landwirtschaftsministerium will die Winzer deshalb entschädigen.
Lothar Schwörer hat seine Formulare bereits ausgedruckt auf dem Schreibtisch liegen. Der Inhaber des gleichnamigen Weinguts in Kippenheim-Schmieheim spricht von einem Leseverlust von rund 50 Prozent in diesem Jahr – über alle Sorten hinweg. Deshalb will Schwörer eine Hilfszahlung vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium beantragen. Während in seiner Toplage, dem Schmieheimer Kalkofen, keine Ernteausfälle zu verzeichnen sind, hat der Frost zwischen dem 19. und 21. April in anderen Lagen voll zugeschlagen. Um noch das Beste herauszuholen, »haben wir einen Turboherbst gestartet«, sagt Schwörer. Denn an den Reben hängen zwar weniger Beeren, dafür sind sie im Schnitt größer – und drücken sich gegenseitig ab. »Einzelne Beeren müssen per Hand herausgeschnitten werden, denn von Essigfäule bedrohte Trauben dürfen auf keinen Fall ins Lesegut gelangen.
»Wir haben ein Jahr, in dem alles möglich ist – von Vollertrag bis gar nichts«, fasst Franz Benz, der Vizepräsident des Badischen Weinbauverbandes und Winzer aus Oberkirch, die Lese 2017 zusammen. Vom Basiswein bis zum Spitzenprodukt werde der Jahrgang alles bieten, »aber von allein passiert nichts«.
Hauks Maßnahmen
Der Verband rechnet über die gesamte badische Rebfläche mit einem Mostertrag von 1,1 Millionen Hektoliter. Pro Hektar werden es wohl 70 Hektoliter sein, das würde einen Ertragsverlust von mehr als 20 Prozent gegenüber 2016 bedeuten. Trotzdem sagt Peter Wohlfarth, der Geschäftsführer des Weinbauverbands: »Wir können ganz zufrieden sein. Baden ist lieferfähig.«
Die Frostschäden des Frühjahrs haben auch den baden-württembergischen Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) auf den Plan gerufen. Er will mit einem umfassenden Maßnahmenpaket den gebeutelten Winzern und Obstbauern unter die Arme greifen. Bereits jetzt können sie eine Entschädigung für die Frostschäden beantragen, wenn sie in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. Laut Hauk ist das der Fall, wenn die Ernteeinbuße bei mindestens 30 Prozent liegt. Für bis zu 50 Prozent des Ausfalls kommt dann das Ministerium auf. Die staatlichen Zahlungen könnten sich unter dem Strich auf 40 bis 60 Millionen Euro aufsummieren.
Zudem wird in Arbeitskreisen auf Ministerialebene über weitere Hilfsmöglichkeiten diskutiert – von der steuerlichen Rücklagenbildung bis hin zu staatlichen Zuschüssen für Präventionsmaßnahmen (Entfrostungsanlagen) oder Prämien für Versicherungen gegen Ernteausfälle.