Wichtige Gesetze liegen auf Eis
Bezahlbare Mieten zu schaffen, auch in den Ballungszentren – das hat sich Schwarz-Rot auf die Fahne geschrieben. Aber nicht nur die seit Mitte 2015 geltende Mietpreisbremse scheint ein Flop zu sein.
Die Mietpreisbremse ist bislang größtenteils ein Reinfall, und zwei weitere wichtige Vorhaben auf dem Feld der Mieten drohen nun im koalitionsinternen Streit gänzlich zerrieben zu werden. Für das geplante Mietrechtspaket II gibt es zwar schon seit einigen Wochen einen Referentenwurf aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium. Aber der schlummert immer noch im Kanzleramt vor sich hin, weil Union und Sozialdemokraten bei den Neuregelungen partout nicht unter einen Hut kommen. Obendrein wurde eine schon für die Abstimmung im Bundestag vorgesehene Gesetzesvorlage des CDU-geführten Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus von der SPD in letzter Minute gestoppt, um Nachbesserungen geltend zu machen.
Der wohl größte Knackpunkt des Mietrechtspakets II ist die künftige Ausgestaltung des Mietspiegels. Hier drängen die Sozialdemokraten darauf, den Zeitraum, in dem die ortsüblichen Vergleichsmieten in die Betrachtung einfließen, von vier auf acht Jahre zu erweitern. Im Ergebnis würde das durchschnittliche Mietniveau sinken, und Vermieter hätten deshalb weniger Spielraum für Mieterhöhungen. Dagegen sperrt sich die Union. »So wie die Gesetzesvorlage vom Bundesjustizministerium gestrickt wurde, geht sie deutlich über die Vorgaben des Koalitionsvertrages hinaus«, meinte der CDU-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak gestern gegenüber unserer Zeitung. Der eigentliche Grund für den zum Teil drastischen Mietanstieg sei der Mangel an neuen Wohnungen. »Bei der Ausgestaltung des neuen Mietrechtspakets kommt es deshalb darauf an, dass Investitionen in den Neubau oder altersgerechten Umbau weiter attraktiv bleiben«, so Luczak. Die aktuelle Gesetzesvorlage lasse jedoch daran zweifeln.
Im Rahmen der geplanten Steueranreize wiederum will die SPD zum Beispiel eine bislang noch nicht näher definierte Mietpreisobergrenze für Erstvermietungen durchsetzen. Damit würde eine wichtige Lücke für Mieter geschlossen, heißt es bei den Genossen. Tatsächlich bezieht sich die geltende Mietpreisbremse nur auf Bestandswohnungen. Bei Neubauten dürfen Vermieter weiterhin verlangen, was der Markt hergibt.
Zugleich will die SPD verhindern, dass mit der steuerlichen Förderung auch Luxuswohnungen gebaut werden. Nach dem Entwurf des Finanzministeriums können maximal 2000 Euro pro Quadratmeter steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Quadratmeter insgesamt nicht mehr als 3000 Euro kostet.
Die Sozialdemokraten wollen diese beiden Obergrenzen nun auf 1800 beziehungsweise 2600 Euro absenken. Auch dagegen wehrt sich die Union, weil nach ihrer Auffassung neue Unterkünfte gerade in Gebieten mit angespannter Wohnungslage kaum unter 3000 Euro pro Quadratmeter zu finanzieren seien.
Eine Lösung des Streits ist nicht in Sicht. Und einer schiebt dem anderen die Schuld dafür zu. »Die Union blockiert derzeit offenbar aus Prinzip«, sagte der SPD-Rechtsexperte Dirk Wiese unserer Zeitung. Kein gutes Omen für geplagte Mieterinnen und Mieter. Dabei schützt schon die geltende Mietpreisbremse offenbar nicht vor Mietwucher. Nach einer am Dienstag bekannt gewordenen Untersuchung ist allein in Berlin ein Drittel der Wohnungen, die unter das Gesetz fallen, zu teuer. »Seit Einführung der Mietpreisbremse hat sich nichts geändert«, heißt es beim Berliner Mieterverein.