Leipzig

Klagen um Elbvertiefung - Gericht zweifelt an Zulässigkeit

dpa
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16. November 2017
Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um die Belange der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie von rund 50 Berufsfischern und mehreren Jagdverbänden.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um die Belange der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie von rund 50 Berufsfischern und mehreren Jagdverbänden. ©dpa - Sebastian Willnow

Die umstrittene Elbvertiefung steht erneut beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Kommunen, Fischer und Jäger haben Klagen gegen die Pläne eingereicht. (Az.: BVerwG 7 A 1.17, BVerwG 7 A 2.17, BVerwG 7 A 3.17 und BVerwG 7 A 17.12)

Zum Auftakt der mündlichen Verhandlung äußerten die Richter allerdings Zweifel, ob die Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf überhaupt zulässig sind. Otterndorf fürchtet gravierende Auswirkungen der Flussvertiefung auf den Hochwasserschutz, Cuxhaven sieht durch eine Verschlickung des Watts und hohen Wellenschlag an zwei Flussbädern seinen Tourismus bedroht.

Ob die Gemeinden durch die Planungen in ihrer kommunalen Selbstverwaltung betroffen seien, sei aber fraglich, hieß es vom 7. Senat. Für den Hochwasserschutz seien Deichverbände zuständig, und das Watt und die Flussbäder lägen gar nicht auf dem Gemeindegebiet Cuxhavens. Die rund 50 Fischer klagen, weil sie um ihre Existenz fürchten. Drei Jagdverbände wenden sich gegen Einschränkungen der Jagd. Wann das Gericht eine Entscheidung verkünden wird, war noch offen. In einem ersten großen Urteil zur Elbvertiefung hatte das Bundesgericht die Elbvertiefung im Februar weitgehend bestätigt. Wegen einzelner Mängel müssen die Planungen aber nachgebessert werden.

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