Oldenburg

Patientenmord-Prozess: Urteil gegen Högel erwartet

dpa
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06. Juni 2019
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Der wegen mehrfachen Mordes angeklagte ehemalige Krankenpfleger Niels Högel im Landgericht Oldenburg.

Der wegen mehrfachen Mordes angeklagte ehemalige Krankenpfleger Niels Högel im Landgericht Oldenburg. ©dpa - Carmen Jaspersen

Nach rund sieben Monaten Verhandlungsdauer will das Landgericht Oldenburg heut das Urteil gegen den mutmaßlichen Serienmörder Niels Högel sprechen.

Es ist der 24. Verhandlungstag. Es wird erwartet, dass die Urteilsbegründung etwa zwei Stunden dauert. Högel ist des 100-fachen Mordes angeklagt. 

Er soll Patienten zwischen 2000 und 2005 an den Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst in Niedersachsen ermordet haben. Dabei soll er seinen Opfern unterschiedliche Medikamente gespritzt haben, um sich bei einer anschließenden Reanimierung als Retter zu präsentieren. Viele Patienten überlebten das nicht. Högel wurde bereits 2015 unter anderem wegen zweifachen Patientenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt und sitzt im Gefängnis in Oldenburg.

Der 42-Jährige hatte sich am Mittwoch in seinem letzten Wort bei den Angehörigen seiner Opfer entschuldigt. Er sprach von Reue und Scham. Es sei ihm während des Prozesses klar geworden, wie viel unendliches Leid er mit seinen «schrecklichen Taten» verursacht habe.

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Vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen 

Die Verteidigung plädierte in 55 Fällen auf Mord. In 14 Fällen sah sie den Tatbestand eines versuchten Mordes erfüllt. In 31 Fällen lautete die Forderung dagegen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen von 97 Morden aus. Nur in drei Fällen fehle es an hinreichenden Beweisen.

Fraglich ist, ob das Gericht wie schon 2015 die besondere Schwere der Schuld feststellt und eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Bei einer besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Davon unabhängig ist die Sicherungsverwahrung - sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte erneut Konsequenzen aus dem Fall Niels Högel. «Um mögliche Täter abzuschrecken, muss in Kliniken und Heimen eine Kultur des Hinschauens gelebt werden. Dabei sind alle gefragt, vom Pflegehelfer bis zur Geschäftsleitung», sagte Vorstand Eugen Brysch der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Für alle Einrichtungen braucht es eine unabhängige und externe Anlaufstelle, bei der anonyme Hinweisgeber verdächtige Vorkommnisse melden können.»

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