Acherner Amtsgericht: Azubi hat Rechnung nicht bezahlt
Vielfältige Internetaktivitäten sorgten dafür, dass ein 21-jähriger Auszubildender in Schulden verstrickt war, die es ihm letztlich nicht mehr ermöglichten, seine Außenstände zu begleichen. Da er vorab schon einer Verhandlung ferngeblieben war, wurde ihm zu Beginn bei einem weiteren Nichterscheinen mit einer Inhaftnahme gedroht. So wurde ihm von Oberamtsanwältin Tanja Himmelsbach in ihrer Anklageschrift vorgeworfen, eine Bestellung zwar entgegengenommen, die Kosten hierfür jedoch nicht beglichen zu haben. Es ging letztlich um einen Betrag von 130 Euro, den er nicht bezahlen konnte. Pflichtverteidiger Manuel Singler erklärte, dass sein Mandant den fälligen Betrag mittlerweile überwiesen habe.
Finanzielle Not
Ausführlich schilderte der junge Mann seine Kindheit und Jugendzeit. Sie war gekennzeichnet von häufigen Wohnungswechseln bis zur Rückkehr in sein Heimatland. Die Ehe der Eltern sei kaputt gegangen. Als Kind und Jugendlicher befand er sich nach eigenen Angaben ständig in Finanznot, was auch zu Zwangsräumungen der Wohnungen geführt habe. Auch in Achern, fuhr der Angeklagte fort, musste seine Mutter mit den Kindern die Wohnung verlassen. Vom Vater sei nach der Scheidung keine Unterstützung mehr gekommen. So habe er das eine oder andere Mal in der Rolle des Obdachlosen befunden.
Freunde gab es offenbar immer weniger. Über Leiharbeit und Praktika habe er ein wenig Geld verdienen können. Zurück in Deutschland habe er innerhalb von zwei Jahren den Hauptschulabschluss nachgeholt. Nun würde er eine zweijährige Ausbildung zum Maschinenführer absolvieren und ca. 700 Euro als Ausbildungsvergütung erhalten.
Auf Nachfrage der Amtsrichterin legte er dar, dass diese unklare Situation zu einer psychischen Belastung geführt habe. Eine Kontopfändung habe ihm den „Rest“ gegeben. Heute mühe er sich, die Schulden „abzustottern“. Ein Internetanbieter habe ihm Geld geliehen, das er nun teuer zurückbezahlen müsse. Zwei Eintragungen im Bundeszentralregister belasteten ihn zusätzlich.
Nach Jugendstrafrecht
Amtsrichterin Saskia Flügler sah aufgrund der Darstellungen des Angeklagten ein klares Indiz dafür, den Anklagevorwurf noch nach dem Jugendstrafrecht zu ahnden. Verteidiger Manuel Singler schlug vor, seinen Mandanten in die Schuldnerberatung zu schicken, damit dieser Lösungsweg zur Schuldentilgung in Angriff genommen wird. Positiv sei auch die Absicht des jungen Mannes zu werten, nach der zweijährigen Ausbildung im gleichen Betrieb eine Werkzeugmechanikerlehre zu beginnen.
Von der Amtsrichterin, der Staatsanwältin und dem Pflichtverteidiger wurden danach Möglichkeiten diskutiert, unter welchen Auflagen eine vorläufige Einstellung des Verfahrens in Betracht käme. Da bei der finanziellen Situation des Auszubildenden eine Geldstrafe wenig Sinn mache, wurden von der Amtsrichterin zehn Stunden gemeinnützige Arbeit in der Obhut der Jugendgerichtshilfe fixiert, die innerhalb von zwei Monaten abzuleisten seien. Gleichzeitig müsse er in dieser Zeit zumindest ein Gespräch mit der Schuldnerberatung führen. Wenn diese Bedingungen zeitgerecht erfüllt würden, könne man das Verfahren endgültig abschließen.