Hammerattacke am Bahnhof: Bewährungsstrafe für 23-Jährigen
Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautet das Urteil der Kammer des Landgerichts Offenburg gegen einen 23-Jährigen. Dieser hatte seinen Onkel mit einem Hammer am Offenburger Bahnhof angegriffen.
»Die Kammer hat gegen den Angeklagten eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt«, gibt Rüdiger Moll, Pressesprecher des Landgerichts Offenburg, bekannt. Angeklagt war ein 23-Jähriger. Ihm wurde vorgeworfen, dass er seinen Onkel mit einem Hammer töten wollte. »Von einem Tötungsversuch vermochte sich die Kammer nicht zu überzeugen«, erklärte Moll. Auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung seien nicht von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen.
Der Onkel des Angeklagten hatte beim ersten Prozesstag geschildert, dass er am Offenburger Bahnhof auf seinen Neffen getroffen sei. Ursprünglich habe der Angeklagte aber nicht seinen Onkel, sondern seinen Bruder mit dem mitgebrachten Hammer verletzen wollen, weil er diesem Verrat vorwarf, so der Geschädigte.
Hammer eingezogen
Um seinen anderen Neffen zu schützen, sei der Geschädigte dazwischen gegangen. Daraufhin sei der Angeklagte auf seinen Onkel losgegangen und habe ihn wüst beschimpft. Passanten hätten den Angeklagten schließlich aufgehalten. »Der Hammer wurde eingezogen«, sagte Moll.